Rechtsprechung
| RG, 05.12.1934 - V 136/34 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 146, 78
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 02.06.1954 - V ZR 99/53
Rechtsmittel
Führt eine Partei, welcher das Armenrecht nur für einen Teil des Streitgegenstandes bewilligt ist, ihre Rechtsverfolgung wegen des übrigen Teils auf eigene Kosten durch, so sind die Gebührenbeträge des Gerichts für den von der Armenrechtsbewilligung nicht erfassten Teil der Unterschied zwischen den Gebühren für den vollen Streitwert und den Gebühren, die durch den vom Armenrecht gedeckten Teil allein entstehen würden (Ablehnung von RGZ 146, 78).Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat der Erinnerung - gestützt auf RGZ 146, 78 - nicht abgeholfen.
Die oben angeführte Entscheidung (RGZ 146, 78) ist unter der Geltung des § 554 Abs. 7 ZPO in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1933 (RGBl 1, 821) ergangen, nach welcher die Zulässigkeit der Revision vom Nachweis fristgerechter Zahlung der geforderten Prozessgebühr abhing (vgl. für die Berufung § 519 Abs. 6 ZPO der angeführten Fassung).
- VG Köln, 12.04.2011 - 7 K 4284/09
Nur ein materielles Prüfungsrecht der Arzneimittelzulassungsbehörde gewährleistet …
Eine auch für das innerstaatliche Recht maßgebliche Begriffsbestimmung ist jedoch Art. 1 Nr. 20 der RL 2001/83/EG in seiner durch die Änderungsrichtlinie 2004/27/EG vom 31.03.2004 (ABl. EU vom 30.04.2004 L 136/34) zu entnehmen. - LG Osnabrück, 16.02.1989 - 9 T 13/89 Der Bezirksrevisor beim Landgericht (…a.a.O.) vertritt im Anschluß an Fraenkel JW 1931/2010 (vgl. noch RGZ 146/78, dem BGHZ, a.a.O., 213/313 nicht gefolgt ist; ferner OLG München NJW 1989/1858;… Drieschler, GKG, 4. Aufl. 19 ..., vor § 49 GKG Randnr. 54) die Auffassung, daß die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert im Verhältnis der Teilstreitwerte aufgeteilt werden müßten.
Indessen hat der BGH (…a.a.O. BGHZ 13/373, 376 ) - und stillschweigend auch das OLG Oldenburg (…a.a.O., Beschluß vom 22.12.86 offenbar im Anschluß an OLG München, a.a.O. JurBüro 1981/700, 702;… vgl. OLG Stuttgart, a.a.O. Jurßüro 1984/1196) - eine Berechnung nach den eben erwähnten Berechnungsarten (RGZ 146/78 und Fraenkel, a.a.O.) abgelehnt.
- VG Köln, 09.04.2013 - 7 K 2050/11
Keine Herleitung einer gebundenen Entscheidung aus § 29 Abs. 2 S. 1 AMG
Eine auch für das innerstaatliche Recht maßgebliche Begriffsbestimmung ist jedoch Art. 1 Nr. 20 der RL 2001/83/EG in seiner durch die Änderungsrichtlinie 2004/27/EG vom 31.03.2004 (ABl. EU vom 30.04.2004 L 136/34) geänderten Fassung zu entnehmen. - OLG Schleswig, 11.05.2005 - 15 WF 90/05
Berechnung der Gerichtsgebühren bei nur teilweiser Bewilligung von …
Das Reichsgericht hatte die Auffassung vertreten, die Partei habe die volle Gebühr aus dem nicht von der Prozesskostenhilfe erfassten Teil des Streitwerts zu zahlen (RGZ 146, 78). - OLG Schleswig, 11.05.2005 - 13 UF 203/02
Berechnung der Gerichtsgebühren bei nur teilweiser Bewilligung von …
Das Reichsgericht hatte die Auffassung vertreten, die Partei habe die volle Gebühr aus dem nicht von der Prozesskostenhilfe erfassten Teil des Streitwerts zu zahlen (RGZ 146, 78). - OLG Bamberg, 21.06.1988 - 7 WF 56/88
Beschwerde gegen einen Kostenansatz; Prozesskostenhilfe (PKH); Nachehelicher …
Die Berechnung der Kostenschuld in der von dem Amtsgericht vorgenommenen Weise, daß nämlich die von dem Beklagten zu tragenden Gerichtskosten aus einem fiktiven Streitwert festgestellt werden - so als hätte der Beklagte nur denjenigen Teil der Klage anhängig gemacht, für den keine Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde - ist mit der Gebührendegression nicht vereinbar (so BGH NJW 1954, 1406 gegen RGZ 146, 78).
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