Rechtsprechung
| RG, 13.05.1935 - VI 618/34 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 147, 373
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.05.1963 - V ZR 42/61 Schon das Reichsgericht hat unbedenklich eine Klage auf "Nichtigerklärung11 eines Vertrags als das nach § 256 ZPO verfahrensrechtlich zulässige Begehren angesehen, die Nichtigkeit des Vertrags festzustellen (RGZ 124, 81, 84); es hat bei einer Klage auf Feststellung, daß ein Kaufvertrag.richtig und vollständig beurkundet sei, nicht etv/a in Zweifel gezogen, daß sie auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses gerichtet sei, sondern nur die weitere Zulässigkeitsvoraussetzung des Feststellungsintcres3es nach § 256 ZPO (RGZ 147, 373, 374).
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