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| RG, 14.01.1885 - Rep. I. 408/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bedeutung der Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit einer Tatsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 15, 338
Wird zitiert von ... (29)
- OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05
Höhe des Schadensersatzes bei Kfz-Unfall bei verschwiegenem Vorschaden
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare (grdl. RGZ 15, 338 [339];… ferner Senat, Urt. v. 01.07.2005 - 10 U 2544/05) - absolute oder unumstößliche Gewißheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. BGHZ 53, 245 [256] = NJW 1970, 946 [948], stRspr., zuletzt NJW 2003, 1116 [1117];… Senat a.a.O.). - ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15
Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung
dazu grundlegend RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.Deshalb gilt im praktischen Leben der hohe Grad von Wahrscheinlichkeit , welcher bei möglichst erschöpfender und gewissenhafter Anwendung der vorhandenen Mittel der Erkenntnis entsteht, als Wahrheit , und das Bewusstsein des Erkennenden von dem Vorliegen einer so ermittelten hohen Wahrscheinlichkeit, als die Überzeugung von der Wahrheit".S. dazu grundlegend RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
123) S. dazu grundlegend RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
- OLG München, 11.03.2020 - 10 U 2150/18
Keine Haftung der Kfz-Haftpflicht bei Bahnsuizid
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare-absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit (vgl. RGZ 15, 338 [339]; BGH NJW 1998, 2969 [2971]; BAGE 85, 140; Senat NZV 2006, 261, st. Rspr., zuletzt etwa NJW 2011, 396 [397] und NJW-RR 2014, 601; KG NJW-RR 2010, 1113) und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen intersubjektiv vermittelten (vgl. § 286 I 2 ZPO), für das praktische Leben brauchbaren Grad von (persönlicher) Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl.
- ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16
Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz
RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.Deshalb gilt im praktischen Leben der hohe Grad von Wahrscheinlichkeit , welcher bei möglichst erschöpfender und gewissenhafter Anwendung der vorhandenen Mittel der Erkenntnis entsteht, als Wahrheit , und das Bewusstsein des Erkennenden von dem Vorliegen einer so ermittelten hohen Wahrscheinlichkeit, als die Überzeugung von der Wahrheit".S. RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
148) S. RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
- ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung …
RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.Deshalb gilt im praktischen Leben der hohe Grad von Wahrscheinlichkeit, welcher bei möglichst erschöpfender und gewissenhafter Anwendung der vorhandenen Mittel der Erkenntnis entsteht, als Wahrheit, und das Bewusstsein des Erkennenden von dem Vorliegen einer so ermittelten hohen Wahrscheinlichkeit, als die Überzeugung von der Wahrheit".S. RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
133) S. RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
- ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
Schadenersatz bei Unterschlagungs- und Diebstahlsverdacht
RG14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.Deshalb gilt im praktischen Leben der hohe Grad von Wahrscheinlichkeit, welcher bei möglichst erschöpfenderund gewissenhafter Anwendung der vorhandenen Mittel der Erkenntnis entsteht, als Wahrheit, und das Bewusstsein des Erkennenden von dem Vorliegen einer so ermittelten hohen Wahrscheinlichkeit, als die Überzeugung von der Wahrheit".S. RG14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
137) S. RG14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
- OLG München, 09.02.2022 - 10 U 1962/21
Grenzen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare-absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit (vgl. RGZ 15, 338 [339]; BGH NJW 1998, 2969 [2971]; BAGE 85, 140; Senat NZV 2006, 261, st. Rspr., vgl. etwa NJW 2011, 396 [397] und NJW-RR 2014, 601; KG NJW-RR 2010, 1113) und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen intersubjektiv vermittelten (vgl. § 286 I 2 ZPO), für das praktische Leben brauchbaren Grad von (persönlicher) Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. - OLG München, 23.03.2022 - 10 U 7411/21
Anscheinsbeweis bei Spurwechsel
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare-absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit (vgl. RGZ 15, 338 [339]; BGH NJW 1998, 2969 [2971]; BAGE 85, 140; Senat NZV 2006, 261, st. Rspr., vgl. etwa NJW 2011, 396 [397] und NJW-RR 2014, 601; KG NJW-RR 2010, 1113) und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen intersubjektiv vermittelten (vgl. § 286 I 2 ZPO), für das praktische Leben brauchbaren Grad von (persönlicher) Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. - ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung - …
dazu grundlegend RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.Deshalb gilt im praktischen Leben der hohe Grad von Wahrscheinlichkeit , welcher bei möglichst erschöpfender und gewissenhafter Anwendung der vorhandenen Mittel der Erkenntnis entsteht, als Wahrheit , und das Bewusstsein des Erkennenden von dem Vorliegen einer so ermittelten hohen Wahrscheinlichkeit, als die Überzeugung von der Wahrheit".S. dazu grundlegend RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
32) S. dazu grundlegend RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
- OLG München, 19.01.2022 - 10 U 4672/13
Berücksichtigung von Mitverschulden bei Verstoß gegen die Anschnallpflicht
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare-absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit (vgl. RGZ 15, 338 [339]; BGH NJW 1998, 2969 [2971]; BAGE 85, 140; Senat NZV 2006, 261, st. Rspr., vgl. etwa NJW 2011, 396 [397] und NJW-RR 2014, 601; KG NJW-RR 2010, 1113) und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen intersubjektiv vermittelten (vgl. § 286 I 2 ZPO), für das praktische Leben brauchbaren Grad von (persönlicher) Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. - OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16
Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer …
- OLG München, 08.05.2017 - 13 U 54/17
Bindung des Berufungsgerichts an die Beweiswürdigung des Erstgerichts
- OLG München, 22.09.2017 - 10 U 2533/15
Schadensersatzansprüche nach der Kollision mehrerer Fahrräder
- OLG München, 08.07.2016 - 10 U 3766/15
Verkehrsunfall aufgrund eines Spurwechsels - Schadenspositionen
- OLG München, 30.12.2016 - 13 U 3469/16
Bindung an einen Prüfvermerk
- OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 4/22
Maklervertrag: Zustandekommen und Nachweisleistung
- ArbG Berlin, 09.01.2015 - 28 Ca 4629/14
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung - …
- OLG München, 21.07.2021 - 10 U 2558/16
Zurückweisung des Antrags auf Anhörung eines Sachverständigen als …
- OLG München, 13.05.2020 - 10 U 6505/19
Kein Anspruch aus Vollkaskoversicherung bei Divergenz von behauptetem …
- OLG München, 18.11.2016 - 13 U 3469/16
Berufungsverfahren: Anforderungen an die Rüge der Unrichtigkeit der …
- OLG München, 06.07.2012 - 10 U 3111/11
Beweiswürdigung bei Kfz-Unfall: Überzeugungsbildung des Gerichts hinsichtlich der …
- OLG München, 30.06.2016 - 10 U 1886/16
Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich: Haftungsverteilung bei unaufklärbarem …
- LG Frankfurt/Main, 10.01.2025 - 31 O 97/22
Kein Vorschuss nach Abschluss der Mängelbeseitigung!
- OLG München, 11.11.2015 - 13 U 693/15
Eine Kundenschutzvereinbarung umfasst nur nach deren Abschluss vereinbarte und …
- OLG Frankfurt, 25.08.2025 - 19 U 163/24
Hinausschieben Maklerlohnanspruchs durch Individualvereinbarung im Maklervertrag
- LG Frankfurt/Main, 12.03.2025 - 31 O 108/23
- OLG München, 22.05.2018 - 13 U 3560/17
Wann ist das Berufungsgericht nicht an die Beweiswürdigung des Erstgerichts …
- AG Euskirchen, 07.04.2017 - 27 C 64/16
Kausalitätsnachweis als Voraussetzung der Zahlung von Schmerzensgeld nach einem …
- LG München I, 18.11.2016 - 13 U 3469/16
Schlußrechnung
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