Rechtsprechung
| RG, 19.03.1936 - IV 47/35 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 150, 374
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 27.03.1981 - V ZR 202/79
Fortbestand der persönlichen Forderung nach Ablösung einer Sicherungsgrundschuld
Dabei könne offenbleiben, ob entsprechend der in RGZ 150, 374, vertretenen Auffassung diese Abtretung nur wirksam wäre, wenn der Kl. einen Rückgriffsanspruch gegen den Bekl. hätte, oder ob bei Fehlen eines solchen Anspruchs dem Bekl. nur eine Einwendung zustünde.Soweit das BerGer. einen solchen rechtsgeschäftlichen Forderungserwerb durch den Kl. im Hinblick auf RGZ 150, 374, deshalb in Zweifel zieht, weil nach seiner Ansicht dem Kl. kein Rückgriffsanspruch gegen den Bekl. zusteht, ist zunächst zu bemerken, daß die Ausführungen dieses Urteils nicht eindeutig erkennen lassen, ob nach der Ansicht des RG die Abtretung der persönlichen Forderung durch den Gläubiger an den Grundstückseigentümer überhaupt nur insoweit wirksam ist, als dem Grundstückseigentümer Rückgriffsansprüche gegen den persönlichen Schuldner zustehen, oder ob, wenn und soweit ein solcher Rückgriffsanspruch des Grundstückseigentümers nicht besteht, dem persönlichen Schuldner lediglich eine Einwendung zusteht.
- OLG Koblenz, 01.08.2008 - 5 U 551/08
Rückgriffsansprüche des Sicherungsgebers einer Sicherungsgrundschuld gegenüber …
Falls der Eigentümer einen Rückgriffsanspruch gegen den Schuldner hat, muss ihm der Gläubiger die Forderung abtreten (vgl. RGZ 150, 374; BGH NJW-RR 1999, 504 ). - OLG Saarbrücken, 03.08.2004 - 4 U 627/03
Tilgung der durch Grundschuld gesicherten Forderung durch die …
Falls der Eigentümer einen Rückgriffsanspruch gegen den Schuldner hat, muss ihm der Gläubiger die Forderung abtreten (vgl. RGZ 150, 374; BGH, NJW-RR 1999, 504;… Palandt-Bassenge, aaO., § 1191 BGB, Rdnr. 33;… Gaberdiel, aaO., Rdnr. 844 u. 850).
- BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive …
Das Reichsgericht hat in diesen Fällen ausschließlich die inländische Staatsangehörigkeit für maßgeblich erachtet (RGZ 150, 374, 382; JW 1929, 434, 435; LZ 1924 Sp. 741 Nr. 9). - BGH, 30.09.1964 - VIII ZR 195/61
Südafrikanische Urteile
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
Berichtigung des Familienbuchs
Während die ältere Auffassung vom Vorrang der inländischen Staatsangehörigkeit ausgegangen war (vgl. RGZ 150, 374/382; BGHZ 3, 178/180; … - OLG Hamburg, 22.08.1995 - 2 U 29/94
Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich gegen kanadischen Vater; Internationale …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.10.1951 - IV ZR 108/50
Staatsangehörigkeit in Ehesachen (Österreich)
- OLG Zweibrücken, 22.03.1999 - 3 W 44/99 Die ausländische Staatsbürgerschaft blieb insoweit außer Betracht (RGZ 150, 374, 382; BGHZ 3, 178, 180, 181; BGH NJW 1952, 184, 185 [BGH 16.11.1951 - I ZR 22/51] ; …
- BGH, 18.10.1968 - V ZR 38/65
Klage gegen die geschiedene Ehefrau auf Auflassung der auf ihren Namen …
Die sich hieraus ergebende Anwendung des österreichischen Rechts würde aber dann entfallen, wenn der Kläger, als er im Jahre 1950 die österreichische Staatsangehörigkeit erwarb, seine vorher bestehende deutsche Staatsangehörigkeit behalten hätte; denn in diesem Falle wäre der deutschen Staatsangehörigkeit der Vorzug zu geben (Palandt a.a.O. Vorbem. 7 a vor Art. 7 EGBGB unter Bezugnahme auf RGZ 150, 374, 382). - BGH, 08.05.1968 - VIII ZR 43/65
Französische Urteile
- BGH, 28.01.1976 - IV ZR 90/74
Feststellung des Rechts zum Getrenntleben - Voraussetzungen der Anwendbarkeit des …
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