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Rechtsprechung
   RG, 06.04.1936 - IV 281/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,459
RG, 06.04.1936 - IV 281/35 (https://dejure.org/1936,459)
RG, Entscheidung vom 06.04.1936 - IV 281/35 (https://dejure.org/1936,459)
RG, Entscheidung vom 06. April 1936 - IV 281/35 (https://dejure.org/1936,459)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 151, 103
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.09.1983 - IVb ZR 360/81

    Anwendbarkeit deutschen Rechts bei einer Ehescheidung griechischer …

    In dieser Hinsicht kann in entsprechender Anwendung des § 263 Abs. 2 Nr. 2 ZPO auf den Grundsatz der perpetuatio fori zurückgegriffen werden, demzufolge die Zuständigkeit des Gerichts auch dann erhalten bleibt, wenn die sie begründenden Umstände nach Klageerhebung entfallen (…Staudinger/Gamillscheg BGB 10./11. Aufl. § 606 b ZPO Rdn. 177, 178;… Stein/Jonas/Schlosser ZPO 20. Aufl. § 606 b Rdn. 8;… Zöller/Geimer a.a.O. § 606 b Anm. V 1; RGZ 151, 103, 105 f. sowie - im Verhältnis zur DDR - BGHZ 34, 134, 140;… a.A. allgemein Damrau, Festschrift Bosch [1976], 103, 113 ff.).

    Im Rahmen der nach § 606 b Nr. 1 ZPO vorzunehmenden Prüfung, ob die deutsche Entscheidung im Ausland anerkannt werden wird, kann es letztlich allein darauf ankommen, wie die Frage der Anerkennungsfähigkeit aus der Sicht des betreffenden ausländischen Staates zu beurteilen ist (…vgl. Staudinger/Gamillscheg a.a.O. Rdn. 123, 126, 152;… Zöller, Geimer a.a.O. Anm. V 6; RGZ 151, 103, 105).

  • OLG Stuttgart, 12.07.1979 - 17 UF 307/78

    Anwendbarkeit des Scheidungsstatuts auf den Versorgungsausgleich; Statutenwechsel …

    Das Reichsgericht hat den Statutenwechsel nach Zustellung der Scheidungsklage oder jedenfalls nach der Geltendmachung des Scheidungsgrundes im Prozeß als unbeachtlich angesehen und betont, es sei mit Artikel 17 I EGBGB unvereinbar, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (RGZ 151, 103, 108 und ständig; ebenso OLG Celle, FamRZ 1974, 314 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 10.07.1981 - 8 UF 234/79
    Darin erblickt das deutsche Recht eine Rückverweisung, die es gemäß Art. 27 EGBGB aufnimmt (RGZ 151, 103, 106; …
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