Rechtsprechung
| RG, 30.03.1936 - VI 447/35 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 151, 203
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …
Der Wert einer anvertrauten Sache, die wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit, das erkennbare Interesse des Begünstigten und die nicht ihm, wohl aber dem Leistenden erkennbare Gefahr, in die er durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann, können auf einen rechtlichen Bindungswillen schließen lassen (RG LZ 1923, 275; RGZ 151, 203 [208]; RG Recht 1923 Nr. 508; Erman BGB Einleitung 11 b vor § 241). - BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04
Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als …
Der Umstand, daß das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob der geltend gemachte Wiederaufnahmegrund vorliegt, auch die Inventarliste berücksichtigt hat, begründet keinen Rechtsfehler (vgl. BGHZ 57, 211, 213, 216; RGZ 151, 203, 207).d) Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Vorlage der nachträglich aufgefundenen Urkunden im Vorprozeß hätte nach der Rechtsauffassung des damals entscheidenden Gerichts dazu geführt, daß eine der Restitutionsklägerin günstigere Entscheidung ergangen wäre; die Frage, ob es genügt, daß der Restitutionsgrund hierzu geeignet ist (bejahend BGHZ 61, 186, 194;… BGH, Urt. v. 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80, FamRZ 1980, 880, 881; v. 29. April 1982 - IX ZR 37/81, NJW 1982, 2128, jew. zu § 641 i ZPO; verneinend RGZ 75, 53, 56; 151, 203, 210; BGHZ 57, 211, 215), hat es mit Recht dahinstehen lassen.
- BGH, 24.04.2013 - XII ZB 242/09
Restitutionsklage: Auffinden einer Urkunde als Wiederaufnahmegrund
Rn. 21 (a) Das Reichsgericht hat allerdings entschieden, dass die Erheblichkeit von Urkunden für einen Rechtsstreit so fernliegen könne, dass sich von ihnen sagen lasse, sie seien erst neuerdings aufgefunden worden und auch ohne Verschulden der Partei nicht auffindbar gewesen (RGZ 151, 203, 207).
- BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 558/82
Restitutionsklage eines Schwerbehinderten
Der Revision ist zuzugeben, daß der Kreis der im Rahmen des § 580 Nr. 7 b ZPO zugelassenen nachträglich errichteten Urkunden eng gehalten werden muß, damit die Grenzen für eine Durchbrechung der Rechtskraft bestimmbar bleiben (RGZ 151, 203, 206;… BGH Urteil vom 6. Juli 1979, aaO).Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß der Errichtungszeitpunkt des Feststellungsbescheides vom 13. April 1981 eine objektiv mögliche Benutzung der Urkunde im früheren Verfahren ausschloß und daher nach dem Wortlaut des 5 580 Nr. 7 b ZPO die nach Rechtskraft des anzufechtenden Ur teils errichtete Urkunde über die Schwerbehinderteneigenschaft des Restitutionsklägers als Restitutionsgrund ausscheiden müßte (…BGH Urteil vom 6. Juli 1979, aaO; BGHZ 30, 60; BGH VersR 1975, 260; RGZ 80, 240, 242; 123, 304, 305; 151, 203, 206 f .;… Stein/ Jonas/Grunsky, aaO, ? 580 Rz 26).
- LG Bonn, 07.11.2008 - 15 O 3/06
Verjährung des Anspruchs eines Auftraggebers auf Schadenersatz aus einem zwischen …
Der Kreis der im Rahmen des § 580 Nr. 7 b) ZPO zugelassenen nachträglich errichteten Urkunden muss eng gehalten werden, damit die Grenzen für eine Durchbrechung der Rechtskraft bestimmbar bleiben (st. Rspr. seit RGZ 151, 203, 206) Der Wiederaufnahme- und zugleich Wiedereröffnungsgrund des § 580 Nr. 7 b) ZPO findet seine Berechtigung, wie alle übrigen Restitutionsgründe, in der Notwendigkeit, das Vertrauen in die Rechtspflege zu sichern und die Autorität der Gerichte zu bewahren (BGHZ 46, 300, 302). - BVerwG, 13.07.1972 - II B 29.71
Rechtsmittel
Der Kläger rügt in der Beschwerdeschrift unter Hinweis auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO die mangelhafte Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO) mit der Begründung: Das Oberverwaltungsgericht habe versäumt, an ihn die Frage zu richten, aus welchem Grunde er ungeachtet der in § 153 VwGO in Verbindung mit § 586 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO - vorgesehenen Notfrist von einem Monat erst im Dezember 1969, nämlich erst rund vier Monate nach Erhalt einer Ablichtung der am 17. November 1942 ausgestellten Versicherungskarte Nr. 1, die Restitutionsklage erhoben habe; wäre ihm diese Frage gestellt worden, so würde er glaubhaft versichert haben, daß ihm die - fernab liegende - Entscheidungserheblichkeit des Inhalts der Versicherungskarte Nr. 1 erst im Dezember 1969 klar geworden sei, als er seinen früheren Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Dr. K. in H., besucht habe (zu vgl. RGZ 151, 203 ff.).Sie machen die Klärung der von der Beschwerde angeführten Rechtsfrage entbehrlich, wann eine Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO im Verwaltungsstreitverfahren angesichts der Besonderheiten dieses Verfahrens (Fehlen des Anwaltszwanges in der zweiten Instanz) im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO "aufgefunden" wird (vgl. RGZ 89, 1 [4]; 151, 203 [207] und 169, 100).
- BVerwG, 29.01.1957 - VI B 85.56
Rechtsmittel
Das Oberverwaltungsgericht ist in seiner Rechtsauffassung, daß die vorgelegten Urkunden nicht die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 580 Nr. 7 Buchst. b der Zivilprozeßordnung - ZPO - zu rechtfertigen vermöchten, der ständigen Rechtsprechung des früheren Reichsgerichts (RGZ 80, 240; 123, 304; 135, 123; 151, 203) gefolgt, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 1, 218).Die Zivilprozeßordnung verfolgt mit dem Wiederaufnahmeverfahren aber keineswegs den Zweck, allgemein die Beseitigung von rechtskräftigen Urteilen zu ermöglichen, in denen nach Auffassung einer Partei ein Rechtsstreit unrichtig entschieden worden ist (vgl. RGZ 151, 203 [206]).
- BGH, 21.11.1961 - VI ZR 246/60
Rechtliche Erheblichkeit von Urkunden für einen Rechtsstreit - Beginn der …
Allerdings hat das Reichsgericht in seiner Entscheidung RGZ 151, 203 (207) ausgesprochen, die Erheblichkeit von Urkunden für einen Rechtsstreit könne so fernliegen, daß sich von ihnen sagen lasse, sie seien erst neuerdings "aufgefunden" worden und auch ohne Verschulden der Partei nicht auffindbar gewesen. - OLG Brandenburg, 03.12.2009 - 15 UF 62/09
Wiederaufnahme eines Versorgungsausgleichsverfahrens: Wiederaufnahmegrund des …
Allenfalls dann, wenn "die Sacherheblichkeit einer Urkunde an sich so fern liegt, so wenig wahrscheinlich ist, dass mit ihr überhaupt nicht zu rechnen war", könne, dann aber eher als ein Fall des "Auffindens" der Urkunde, eine Wiederaufnahme erwogen werden (ebenso RGZ 151, 203, 207). - BVerwG, 14.12.1967 - VIII B 146.67
Rechtsmittel
Schon aus diesem Grunde kommt es nicht darauf an, ob das Reichsgericht (RGZ 151, 203) eine gegen einen Vergleich gerichtete Wiederaufnahmeklage zugelassen hat. - BGH, 06.12.1973 - IX ZR 154/72
Restitutionsklage gegen Verwerfung der Revision
- BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68
Willkürliche Auslieferung eines Deutschen an das Ausland durch die …
- OLG Koblenz, 01.02.1990 - 5 U 1300/89
Feststellung der Todesursache eines Tieres; Darlegungs- und Beweislast bei …
- BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55
Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene …
- BVerwG, 03.12.1959 - VI C 132.59
Rechtsmittel
- BGH, 20.10.1966 - Ia ZR 176/63
Entsprechende Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über eine …
- BVerwG, 30.01.1961 - VI C 64.58
Rechtsmittel
- BGH, 21.11.1963 - VII ZR 102/62
Wichtiger Grund, fristlose Kündigung, Verwirkung des Rechts zur Kündigung aus …
- BGH, 13.01.1959 - VIII ZR 38/58
- BGH, 28.06.1951 - IV ZR 89/50
Rechtsmittel
- BGH, 29.11.1965 - VII ZR 1/64
Statthaftigkeit einer Restitutionsklage wegen Wiederauffindens einer Urkunde - …
- BSG, 24.07.1964 - 10 RV 47/62
- BGH, 04.07.1963 - VII ZR 91/61
Rechtsmittel
- BGH, 27.10.1952 - III ZR 85/51
Rechtsmittel
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