Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 22.10.1936 - IV 12/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,372
RG, 22.10.1936 - IV 12/36 (https://dejure.org/1936,372)
RG, Entscheidung vom 22.10.1936 - IV 12/36 (https://dejure.org/1936,372)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1936 - IV 12/36 (https://dejure.org/1936,372)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1936,372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 152, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

    Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der …

    (1) Die Rechtswahlvereinbarung unterliegt uneingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung, da es um die Auslegung von Anleihebedingungen geht, diese nur einheitlich erfolgen kann (RGZ 152, 166, 169) und die Revision gegen Urteile verschiedener Berufungsgerichte eröffnet ist (Senat BGHZ 144, 245, 248; BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, WM 2005, 1768, 1769, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63

    Rechtsmittel

    Als Rechtsgrundlage käme allenfalls Schuldnerverzug in Betracht (BGB-RGRK § 289 Anm. 2; RGZ 152, 166, 174 ff); jedoch muß dieser nach der rechtsirrtumsfreien Feststellung des Berufungsurteils (vgl. oben I b) für die hier strittige Zeit nach dem 25. April 1955 gänzlich ausscheiden.
  • BGH, 17.09.1959 - VII ZR 60/58

    Rechtsmittel

    Das rechtfertigt es, ihr auch gegen die Firma L. Zinseszinsen als Schadensersatz zuzusprechen (vgl. auch RGZ 152, 166, 174-175).
  • BGH, 21.09.1960 - IV ZR 12/60

    Rechtsmittel

    Der Kläger hätte gegebenenfalls Ersatz regen eines nachgewiesenen Verzugsschadens auch beanspruchen können, soweit die Beklagte ihm nach § 256 Satz 1 BGB geschuldete Zinsen bis zum Eintritt des Verzuges vorenthalten hat (§ 289 Satz 2 BGB; RGZ 152, 166, 175).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht