Rechtsprechung
| RG, 22.10.1936 - IV 12/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 152, 166
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04
Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der …
(1) Die Rechtswahlvereinbarung unterliegt uneingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung, da es um die Auslegung von Anleihebedingungen geht, diese nur einheitlich erfolgen kann (RGZ 152, 166, 169) und die Revision gegen Urteile verschiedener Berufungsgerichte eröffnet ist (Senat BGHZ 144, 245, 248; BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, WM 2005, 1768, 1769, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
Rechtsmittel
Als Rechtsgrundlage käme allenfalls Schuldnerverzug in Betracht (BGB-RGRK § 289 Anm. 2; RGZ 152, 166, 174 ff); jedoch muß dieser nach der rechtsirrtumsfreien Feststellung des Berufungsurteils (vgl. oben I b) für die hier strittige Zeit nach dem 25. April 1955 gänzlich ausscheiden. - BGH, 17.09.1959 - VII ZR 60/58
Rechtsmittel
Das rechtfertigt es, ihr auch gegen die Firma L. Zinseszinsen als Schadensersatz zuzusprechen (vgl. auch RGZ 152, 166, 174-175). - BGH, 21.09.1960 - IV ZR 12/60
Rechtsmittel
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