Rechtsprechung
| RG, 09.11.1936 - VI 134/36 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 152, 360
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.03.1974 - VI ZR 19/73
Unterhaltsschaden eines Ehegatten bei bloßer Absicht der Ehescheidung; Anrechnung …
Die Möglichkeit eines Fortfalls der Unterhaltspflicht wegen Scheidung der Ehe aus dem alleinigen oder überwiegenden Verschulden des unterhaltsberechtigten Ehepartners kann aber nur dann in schadensrechtlicher Sicht berücksichtigt werden, wenn der zur Erhebung der Scheidungs klage berechtigte Partner die Klage zu Lebzeiten tatsächlich erhoben hatte (RGZ 152, 360, 3 6 3 ). - BGH, 23.04.1974 - VI ZR 188/72
Voraussetzungen des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Unterhalts
Denn es handelt sich hierbei nicht um die Ersatzpflicht des Beklagten an sich sondern nur darum, ob der Unterhaltsberechtigte sein Recht bei dem zu unterstellenden Weiterleben des Verpflichteten hätte durchsetzen können, eine Präge, deren Beantwortung dem Tatrichter im Rahmen der ihm nach § 287 ZPO eingeräumten freien Stellung in besonderen Fällen als ein zu schätzendes Wahrscheinlichkeitsurteil obliegt (vgl. BGH Urteil vom 25. April 1972 - VI ZR 134/71 = VersR 1972, 834 = LM ZPO § 844 Abs. 2 Nr. 45; s. auch RGZ 152, 360, 363). - BGH, 08.12.1959 - VI ZR 98/59
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung entgangenen Unterhalts
Vielmehr kommt im Rahmen der Prüfung nach § 287 ZPO die Beweislast im allgemeinen nicht in Betracht (Urteil des Senats vom 10. Juni 1958 - VI ZR 120/57 - LM ZPO § 287 Nr. 10 = VersR 1958, 547; RGZ 151, 279, 284; 152, 360, 364; 155, 37, 39; 159, 257, 259).
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