Rechtsprechung
| RG, 31.07.1936 - VII 7/36 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 152, 53
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 03.05.1961 - V ZR 154/59 Der mangelnde Wohnsitzaufhebungswille des Erblassers ist auch entgegen der Meinung der Revision nicht durch staatlichen Hoheitsakt ersetzt worden; eine solche Ersetzung ist zwar rechtlich möglich (RGZ 152, 53, 60), aber im vorliegenden Falle tatsächlich nicht erfolgt: die Ausbürgerung des Erblassers 1941 richtete sich nicht gegen den Wohnsitz oder Aufenthalt, sondern gegen die Staatsangehörigkeit des Erblassers, von den rechtsstaatlichen Bedenken gegen ihre Gültigkeit ganz abgesehen (vgl. hierüber BGHZ 9, 34, 43/45; 16, 350, 352/4; Bonner Kommentar zu Art. 116 Abs. 2 GG Anm. I 2; OLG Stuttgart RaW 1956, 22;… Blessin/Wilden a.a.O.).
- BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50
Belegenheit einer Forderung
Zu der Frage, nach welchen Gesichtspunkten das Schuldstatut zu bestimmen sei, hat sich in Deutschland eine feststehende Rechtsprechung entwickelt, nach der in erster Linie der ausdrückliche oder stillschweigende Parteiwille, gegebenenfalls der sog. mutmaßliche Parteiwille und notfalls der Erfüllungsort, also derjenige Ort, bei dem der Schwerpunkt des Schuldverhältnisses liegt, maßgebend ist (RGZ 66, 75; 73, 387; 78, 58; 95, 164; 102, 214; 103, 261; 107, 46; 131, 41, 47; 145, 16; 152, 53;… Martin Wolff a.a.O. S 124, anders hinsichtlich des Erfüllungsortes Raape a.a.O. S 296 ff). - BVerwG, 22.02.1968 - III C 73.67
Geltendmachung eines Verlusts an Reichsmark-Spareinlagen und eines anteiligen …
Aber ebenso wie das Reichsgericht bei der Frage der Aufwertung (RGZ 152, 53 [64]) und der Bundesgerichtshof bei der Frage der Umstellung (BGHZ 1, 109 [113]) eine verschiedene Beurteilung der Hypothek und der persönlichen Forderung vorgenommen haben (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 1. Februar 1952 [NJW 1952, 420]), kann bei Löschung einer Hypothek, die - wie hier nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts - gegen den Widerspruch des Gläubigers geschehen ist, auch der Schuldner nicht frei geworden sein, es sei denn, daß die gegen den persönlichen Schuldner gerichtete Forderung auf Grund der Löschung der Hypothekeneintragung kraft besonderer, nicht dem Bundesrecht angehörender Rechtsvorschriften oder in sonstiger Weise untergegangen ist.
- BGH, 11.11.1965 - III ZR 54/64
Anwendbarkeit deutschen Vertragserbrechtes bei Ausbürgerung des Erblassers - …
Der mangelnde Wohnsitzaufhebungswille des Erblassers sei auch entgegen der Meinung der Revision nicht durch staatlichen Hoheitsakt ersetzt worden; eine solche Ersetzung sei zwar rechtlich möglich (RGZ 152, 53, 60), aber im vorliegenden Fall tatsächlich nicht erfolgt: Die Ausbürgerung des Erblassers 1941 habe sich nicht gegen den Wohnsitz oder Aufenthalt, sondern gegen die Staatsangehörigkeit des Erblassers gerichtet, von den rechtsstaatlichen Bedenken gegen ihre Gültigkeit ganz abgesehen (vgl. hierüber BGHZ 9, 34, 43 [BGH 11.02.1953 - II ZR 51/52] /45; 16, 350, 352/4; Bonner Kommentar zu Art. 116 Abs. 2 GG Anm. I 2; OLG Stuttgart RzW 1956, 22;… Blessin-Wilden a.a.O.). - BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50
Umstellung. Ost- oder Westwährung
Das Reichsgericht hat gerade für den Fall der Einführung einer neuen Währung in den früheren deutschen Schutzgebieten die persönliche Forderung nach deutschem Recht behandelt, obwohl das die Forderung sichernde Grundpfandrecht dem im Bereich des belasteten Grundstücks neu eingeführten fremden Währungsrecht unterworfen war (RGZ 152, 53 (64)). - BVerwG, 26.09.1958 - III C 255.55
Rechtsmittel
Zwar ist in der Rechtsprechung zu § 7 BGB (vgl. schon RGZ 152, 53 [56]) anerkannt, daß eine Ausweisung den rechtsgeschäftlichen Willen zur Wohnsitzaufgabe rechtlich ersetzen kann, doch fehlen in dieser Richtung tatsächliche Feststellungen, welcher Art die Verfolgungsmaßnahmen gegen den Beigeladenen im einzelnen gewesen sind und ob sie zu einer mehr oder weniger förmlichen Ausweisung geführt haben. - BVerwG, 22.06.1956 - IV C 0162.55
Rechtsmittel
In diesem Sinne hat das Reichsgericht bereits in seinem Urteil vom 31. Juli 1936 - RGZ 152, 53 - entschieden. - BGH, 25.01.1951 - V ZR 43/50
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat gerade für den Fall der Einführung einer neuen Währung in den früheren deutschen Schutzgebieten die persönliche Forderung nach deutschem Recht behandelt, obwohl das die Forderung sichernde Grundpfandrecht dem im Bereich des belasteten Grundstücks neu eingeführten fremden Währungsrecht unterworfen war (RGZ 152, 53 (64)).
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