Rechtsprechung
| RG, 18.01.1937 - VI 329/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 153, 264
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55
Unfall eines Arbeitnehmers
Der sozialpolitische Sinn dieser Leistungen würde ins Gegenteil verkehrt, wenn sie demjenigen zugute kämen, der den Schadensfall in verantwortlicher Weise verursacht hat (vgl. auch RGZ 153, 264 [267] und BGHZ 13, 360 [364] - GSZ -). - BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54
Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche
Den Schädiger an dem Ertrag dieser Leistungen zu beteiligen, würde in der Tat widersinnig sein (vgl auch RGZ 153, 264 [267]). - BGH, 19.11.1955 - VI ZR 214/54
Keine Anrechnung der Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung auf den …
Entsprechend dem Grundsatz feststehender Rechtsprechung, daß bei der Berechnung eines zu ersetzenden Schadens Leistungen aus der Lebens- oder Unfallversicherung nicht als schadensmindernder Faktor berücksichtigt werden können (vgl. RGZ 146, 287 [289]; 151, 330 [334]; 153, 264 [265]; BGHZ 10, 107 [109/110]), hat das Reichsgericht daher auch bei der Insassen-Unfallversicherung die Heranziehung des Gesichtspunktes der Vorteilsausgleichung abgelehnt (RGZ 152, 199 [201]; RG DR 1944, 29 [30]). - BGH, 19.04.1963 - VI ZR 154/62
Anrechnung von Erträgnissen aus einer Lebensversicherung; Berücksichtigung des …
Das Oberlandesgericht konnte sich für seine gegenteilige Ansicht auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts berufen (vgl. RG WarnRspr. 1917, Nr. 266; RGZ 146, 287; 153, 264; jeweils mit weiteren Nachweisen), und hat dies mittelbar durch Bezugnahme auf das Schrifttum getan (…Palandt 22. Aufl., Vorbem. 7 vor § 249 BGB;… Wussow, Das Unfall-Haftpflichtrecht 7. Aufl., Tz. 1225).
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