Rechtsprechung
| RG, 16.02.1937 - VII 233/36 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 153, 356
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 16.01.1953 - I ZR 42/52
Rechtsmittel
Denn auch wenn die Geschäftsgrundlage von vornherein fehlte, dieser Mangel aber erst nachträglich erkannt worden ist, ist die Rechtsfolge nicht die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts, sondern seine Anpassung im Rahmen des § 242 BGB an die tatsächlichen Verhältnisse, wobei allerdings nach Treu und Glauben auch eine völlige Lösung von den Vertragspflichten eintreten kann (RGZ 153, 356 [358]; BGH in BB 1952, 330; = NJW 1952, 778). - BGH, 13.11.1975 - III ZR 106/72
Anspruch auf volle Rückzahlung der geleisteten Transfersumme - Irrtum beim …
- BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der …
Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
- BGH, 06.02.1969 - III ZR 193/66
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden für den Zustand der Gehwege; …
Die Gemeinde muß aber die geeigneten organisatorischen Maßnahmen treffen, um die regelmäßige Beaufsichtigung und Ausbesserung der Straßen zu gewährleisten; sie muß dazu den Vollzug, die Angemessenheit und die Tauglichkeit ihrer Anordnungen fortlaufend überwachen sowie sicherstellen, indem sie eine lückenlose Organisation schafft und die Tätigkeit der danach bestellten Bediensteten im allgemeinen beaufsichtigt (RGZ 89, 136; 153, 356/360; BGH VersR 1954, 414; 1955, 307). - BGH, 27.01.1956 - I ZR 97/54
Rechtsmittel
In einem solchen Falle kann nicht § 779 BGB herangezogen werden (BGH vom 21. Februar 1952 - IV ZR 103/51 - LM Nr. 2 zu § 779), es können nur die allgemeinen Grundsätze über das Fehlen der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, die auch auf Vergleiche Anwendung finden (…BGH a.a.O.; RGZ 152, 403; 153, 356 [358]).Es kann auch lediglich zu einer Anpassung des Vertrages an die veränderte Sachlage führen, wenn so eine den Interessen beider Parteien gerechtwerdende Lösung gefunden werden kann (RGZ 153, 356 [359]; JW 1937, 2036;… RGRK 10. Aufl. Anm. 6 zu § 242; BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] [837]; Betriebsberater 1953, 217 [218]; Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 72/52 - LM Nr. 18 zu § 242 Bb).
- BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 50/63
Widerklageantrag eines Handelsvertreters auf Auskunfterteilung bezüglich …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, daß die Sonderregelung des § 779 Abs. 1 BGB weder die Anwendung der Grundsätze vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage noch den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung ausschließt (…RGRK z. BGB 11. Aufl. § 779 Anm. 39, 40 m.w.Nachw., insbesondere RGZ 152, 403; 153, 356; BGH LM Nr. 18 zu BGB § 242 B b). - BGH, 20.06.1952 - V ZR 12/51
Rechtsmittel
Dabei ist mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung aller Umstände des Einzelfalls geboten (RG JW 1937, 2036 5 ; RGZ 168, 121 [126]; 152, 403; 153, 356, [358]; OGHZ 4, 91 [96] und die dort angeführten Entscheidungen des OGH; BGH vom 15. Juni 1951 V ZR 86/50). - BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57
Rechtsmittel
Daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht notwendig zu einer vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses führt, sondern in derartigen Fällen jeweils geprüft werden muß, ob ein dem Grundsatz von Treu und Glauben gerecht werdendes Ergebnis sich nicht bereits durch Anpassung dieses Verhältnisses an die veränderte Sachlage erreichen läßt, hat der erkennende Senat schon in seinem früheren Urteil in diesem Rechtsstreit hervorgehoben, und dieser Gedanke entspricht der allgemein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. z.B. RGZ 100, 129, 132; 153, 356, 359; BGH LM § 242 (Bb) BGB Nr. 18; § 779 BGB Nr. 2). - BGH, 01.12.1967 - VI ZR 126/66
Abgrenzung zwischen Auslegung und Geschäftsgrundlage eines Vergleichs i.R.d. …
Unter solchen Gesichtspunkten sind auch Einwendungen der Art. wie sie die Klägerin gegen den Vergleich erhebt, in der Rechtsprechung in ähnlichen Fällen gewürdigt worden (vgl. RGZ 108, 105; 122, 200; 152, 403; 153, 356; BGHZ 25, 390; BGH LM BGB § 242 Bb Nr. 18, § 779 Nr. 2, 10 a, 24; NJW 1961, 1460 [BGH 07.06.1961 - VIII ZR 69/60]; VersR 1963, 1219). - BGH, 12.05.1965 - IV ZR 122/64
Klage auf Ersatz eines Verfolgungsschadens - Schaden an Eigentum und im …
Jedoch sind bei einem Vergleich auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 779 BGB nicht vorliegen, die Grundsätze über das Fehlen oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage anzuwenden (RGZ 152, 403; 153, 356; BGH LM BGB § 779 Nr. 2; BGB RGR § 779 Anm. 39 und Soergel/Siebert § 242 Anm. 246). - BGH, 20.10.1966 - III ZR 244/64
Geltendmachung eines Zahlungsanspruches aus einem zwischen den Parteien …
- BGH, 22.09.1959 - VIII ZR 132/58
Rechtsmittel
- BGH, 20.03.1954 - VI ZR 3/53
Rechtsmittel
- BGH, 17.09.1953 - III ZR 293/52
Rechtsmittel
- BGH, 02.11.1951 - V ZR 102/50
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".