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Rechtsprechung
   RG, 23.02.1937 - VII 222/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,605
RG, 23.02.1937 - VII 222/36 (https://dejure.org/1937,605)
RG, Entscheidung vom 23.02.1937 - VII 222/36 (https://dejure.org/1937,605)
RG, Entscheidung vom 23. Februar 1937 - VII 222/36 (https://dejure.org/1937,605)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 153, 395
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Eine strenge Handhabung des Grundsatzes der gleichmässigen Behandlung ist übrigens gerade auch im Insolvenzverfahren positivrechtlich vorgeschrieben (§ 8 Vergleichsordnung: § 6 Konkursordnung; vgl auch für den aussergerichtlichen Vergleich RGZ 153, 395).
  • BGH, 12.12.1991 - IX ZR 178/91

    Bindungswirkung eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs

    Die Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wird hier vornehmlich unter dem Gesichtspunkt erörtert, ob die dem Vergleich beigetretenen Gläubiger an diesen gebunden sind, wenn (wider Erwarten) ein Teil der Gläubiger dem Vergleich nicht beitritt (vgl. RG KuT 1941, 54, 55;… BGH, Urt. v. 27. Februar 1961 aaO.; Hugo Emmerich, Die Sanierung I. Teil S. 64 f;… Künne aaO. S. 355), oder ob einem beigetretenen Gläubiger (insgeheim) eine höhere als die im Vergleich festgelegte Quote versprochen werden darf (vgl. RGZ 153, 395, 398; OLG Celle NJW 1965, 399 f [OLG Celle 29.10.1964 - 1 U 147/64]; KG ZIP 1980, 963, 964 f).
  • BGH, 20.10.1961 - VI ZR 39/61
    Ob der Widerrufsvorbehalt rechtlich als Vereinbarung eines Rücktrittsrechts zu werten ist, kann auf sich beruhen, denn § 356 BGB enthält nachgiebiges Recht (RGZ 153, 395 [398]) und ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts abgedungen worden.
  • BGH, 07.05.1985 - VI ZR 229/83

    Darlegungs- und Beweislast bei Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs als …

    Selbst wenn diese, was die Beklagten nicht einmal behaupten, für die einzelnen Gläubiger unterschiedlich hoch gewesen sein sollte, so stand das, wenn die zustimmenden Gläubiger damit einverstanden waren, dem Zustandekommen des Vergleichs nicht entgegen (RGZ 153, 395, 397;… Böhle-Stamschräder/Kilger, VerglO 10. Aufl., § 8 Anm. 8).
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