Rechtsprechung
| RG, 03.03.1937 - V 259/36 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1937,599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 154, 144
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren; …
Wird der Amtshaftungsanspruch darauf gestützt, daß die Amtspflichtverletzung im Erlaß eines rechtswidrigen Verwaltungsakts bestehe, so haben die Zivilgerichte die Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsakts ohne Rücksicht auf seine Rechtswirksamkeit zu überprüfen (st. Rspr.: Senatsurteile BGHZ 2, 209, 214; vom 16. Oktober 1952 - III ZR 180/50, S. 14 (insoweit in BGHZ 7, 296 [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] und NJW 1953, 101 nicht veröffentlicht); BGHZ 9, 129, 131 ff; vom 6. Oktober 1955 III ZR 56/54 = MDR 1956, 410, 412 (Anm. Bettermann); vom 28. Februar 1963 - III ZR 157/61 = VersR 1963, 748, 749 f; vom 28. Februar 1963 - III ZR 192/61 = VersR 1963, 628 f; vom 1. April 1963 - III ZR 4/62 = VersR 1963, 677 f; vom 22. März 1979 - III ZR 22/78 = NJW 1979, 2097 f;… Urteil vom 30. Mai 1983 a.a.O.; Urteil vom 17. Januar 1985 - III ZR 109/83 = VersR 1985, 492, 494 = NVwZ 1986, 76 f; sowie neuestens Urteil des IX. Zivilsenats vom 25. Oktober 1990 - IX ZR 13/90, für BGHZ vorgesehen; vgl. auch RGZ 121, 225, 232; 154, 144, 152 f; 168, 129, 137). - BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 54/79
Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks - Objektive Beweislast - …
Derartige Mängel können demnach auch mit der Sprungrevision geltend gemacht werden (so für die Voraussetzungen einer Feststellungsklage RGZ 151, 65, 66; für die Zulässigkeit des Rechtsweges RGZ 154, 144, 147; vgl auch Zeihe SGb 1979, 429 f). - BGH, 30.04.1953 - III ZR 204/52
Rechtsmittel
Denn hier ist ein Fall gegeben, in dem such eine grundsätzlich der richterlichen Nachprüfung untzogene Ermessensentscheidung einer solchen Nachprüfung enterzogen werden kann, da die Beamten, deren Untätigbleiben nicht auf einem nach sachlichen Gesichtspunkten vorgenommenen Abwägen des Für und Wider, sondern ausschliesslich auf sachwidrigen und rein persönlichen Gründen beruhte, in einem so hohen Hasse fehlsam gehandelt haben, dass ihr Verhalten - wie bei der gegebenen Sachlage keiner weiteren Ausführungen bedarf - mit den an eine ordnungsmässige Polizeiverwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar ist und unter keinem möglichen Gesichtspunkt den Erfordernissen einer ordnungsmässigen Verwaltung genügt (RGZ 154, 144 [153] mit weiteren Nachweisen; BGHZ 4, 302 [311 f]).
- LAG Hamm, 19.02.1992 - 15 Sa 1728/91
Handlungsgehilfe; Wettbewerbsvereinbarung; Wettbewerbsverbot
Zwar sind auch bei formbedürftigen Rechtsgeschäften Umstände außerhalb der Urkunde bei der Auslegung mitzuberücksichtigen (ständige Rechtsprechung, z.B. RGZ 154, 144; BGHZ 63, 362). - BGH, 15.12.1960 - KZR 2/60
Rechtsweg bei Ansprüchen aus GWB
Das Berufungsgericht folgt hier der für das Gebiet der Staatshaftung entwickelten Rechtsprechung, die bei Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzungen (§ 839 BGB, Art. 131 WeimVerf, Art. 34 GG) eine solche Prüfung ausnahmsweise schon verlangt, bevor die Zulässigkeit des Rechtsweges vor den ordentlichen Gerichten bejaht wird (RGZ 154, 144, 152; RGZ 167, 312, 315; vgl. auch BGHZ 15, 185). - BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50
Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung
Bei Amtspflichtverletzungen ist der Richter nicht nur befugt, die Gültigkeit eines Verwaltungsaktes nachzuprüfen, sondern ausnahmsweise auch im Rahmen der Verschuldensprüfung seine Rechtmäßigkeit, was aber nicht zur Nachprüfung der Zweckmäßigkeit einer in das Ermessen der Behörden gestellten Entscheidung führen kann, es sei denn, daß es sich um eine Entscheidung handelt, die mehr der Willkür als dem freien Ermessen zuzurechnen ist, oder die in so hohem Maße fehlsam ist, daß das Verhalten des Beamten mit den an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar ist (RGZ 121, 225 [232]; 154, 144 [152, 153] mit weiteren Nachweisen; Bachof SJZ 1949, 369; Ule, Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Verhältnis von Justiz und Verwaltung, 10. Beiheft zur DRZ S. 6). - BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 73.63
Rechtsmittel
Die vorherige Einlegung der Berufung steht der Zulässigkeit einer Sprungrevision nicht entgegen (RGZ 154, 144 [146]). - BVerwG, 23.01.1970 - II B 39.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Eine weitergehende Prüfung als die der Rechtsgültigkeit eines Verwaltungsakts hatten und haben die Zivilgerichte nur vorzunehmen, soweit der Kläger einen Anspruch wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung geltend macht (vgl. RGZ 154, 144 [152]; BGHZ 9, 129 [BGH 19.03.1953 - III ZR 271/51] [131 f.]). - BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65
Rechtswirksame Einlegung einer Berufung - Auslegung eines Schriftsatzes als …
Zwar kann nach einhelliger Ansicht trotz der Worte "unter Übergehung der Berufungsinstanz", die nur besagen sollen, daß es unter Übergehung einer Entscheidung der Berufungsinstanz geschieht (vgl. zu dem insoweit gleichlautenden § 566 a ZPO RGZ 146, 209 und 154, 144 [146]), Sprungrevision noch eingelegt werden, nachdem zuvor Berufung eingelegt worden ist. - BVerwG, 31.05.1961 - VI C 286.57
Antrag auf Entfernung von Berichten aus den Personalakten - Vorliegen revisiblen …
IV 1; Wieczorek, § 551 ZPO Anm. B VII b 2 und § 566a ZPO Anm. B II; Baumbach, § 566a ZPO Anm. 2; RGZ 154, 144 (146). - BGH, 13.11.1963 - IV ZR 75/63
Rechtsmittel
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.