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Rechtsprechung
   RG, 12.02.1937 - III 105/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,618
RG, 12.02.1937 - III 105/36 (https://dejure.org/1937,618)
RG, Entscheidung vom 12.02.1937 - III 105/36 (https://dejure.org/1937,618)
RG, Entscheidung vom 12. Februar 1937 - III 105/36 (https://dejure.org/1937,618)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 154, 41
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden

    Einige möchten hier zwischen einer unwiderruflich und einer widerruflich erteilten Vollmacht unterscheiden: Bei der ersten soll eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht erforderlich sein, bei der letzteren nicht.2 Doch kann es für die Entschei1 Siehe hierzu schon RGZ 154, 41, 46. Ein Ausschluss gemäß § 1821 Abs. 2 BGB greift hier nicht, da es sich bei der Bestellung einer Grundschuld nicht um eine Verfügung über ein (Grundpfand-) Recht am Grundstück handelt, sondern um eine Verfügung, nämlich um eine Belastung, des Grundstücks selbst.
  • BGH, 23.02.1987 - II ZR 183/86

    Formwirksamkeit der Verpflichtung zur Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Bei formbedürftigen Erklärungen kommt allerdings hinzu, daß außerhalb einer Urkunde liegende Umstände bei der Auslegung nur zu berücksichtigen sind, wenn der aus ihnen ermittelte rechtsgeschäftliche Wille in der Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (RGZ 154, 41, 44 f; BGHZ 63, 359, 362; 80, 246, 250; 86, 41, 47 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81]; 87, 150, 154) [BGH 25.03.1983 - V ZR 268/81].
  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung …

    Bei der Auslegung eines Testaments sind zur Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers auch solche Umstände mit heranzuziehen, die außerhalb der Urkunde oder des als Testament wirksamen Teils der Urkunde liegen (RGZ 136, 424; 154, 41; BGH LM Nr. 1, 3 - B - zu § 133 BGB ; BayObLGZ 1954, 123/126;… Palandt 25. Aufl. Anm. 2 zu § 133 BGB).
  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 188/52

    Rechtsmittel

    Ohne dass die Urkunde über einen schriftlich oder notariell abgeschlossenen Vertrag hinreichende Anhaltspunkte für einen solchen Willen zur Vertretung enthält, ist ein solcher rechtswirksam nicht erklärt (RGZ 80, 400 [402]; 154, 41 [44]).
  • LG Berlin, 01.06.1987 - 81 T 344/87

    Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zur Zustimmungserklärung der Eltern von …

    Die Belastung des Grundstücks mit einer Grundschuld ist eine Verfügung über das Grundstück selbst, nicht - wie die Gläubigerin meint - eine solche über ein Recht am Grundstück, so daß i.S. § 1821 Abs. 2 BGB keine Anwendung findet (vgl. RGZ 154, 41 (46);… Soergel-Damrau, a.a.O., § 1821 Rdn. 5).
  • BGH, 14.03.1956 - IV ZR 262/55

    Rechtsmittel

    Damit besteht aber kein Anlaß, in diesen Fällen auf das Gesamtverhalten der Beteiligten zurückzugehen, wie das nach ständiger Rechtsprechung (vgl. RG SeuffArch 86 Nr. 65 S. 112; RGZ 128, 241 [245]; 136, 422 [424]; 154, 41 [44 f]; BGH LM § 133 (B) BGB Nr. 1 und 3) bei auslegungsbedürftigen Erklärungen notwendig ist.
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