Rechtsprechung
| RG, 24.06.1937 - VI 61/37 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 155, 234
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77
Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung
Der Beklagte könnte bei dieser Sachlage von dem Vorwurf der Sittenwidrigkeit allenfalls entlastet werden, wenn er der redlichen Überzeugung gewesen wäre, das Gesetz erlaube ihm dieses Vorgehen (RGZ 123, 271, 278 ff; 155, 234, 238; BGH Urteil vom 20. Juni 1963 - II ZR 185/61 = LM BGB § 826 (Gb) Nr. 21;… RGRK-Haager 11. Aufl. § 826 Rdz. 12). - BGH, 22.02.1960 - VII ZR 203/58 Ein Täter, der redlich davon überzeugt ist, sein Handeln geschehe in Verfolgung eines erlaubten Interesses und sei deshalb statthaft, verstößt aber nicht gegen die guten Sitten, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausführt (vgl. RGZ 123, 271, 279; 155, 234, 238; RG Warn. 1940 Nr. 97).
- BSG, 19.03.1957 - 6 RKa 5/55 gegen das geplante Betriebsverfassungsgesetz geführten Zeitungsstreik vom 27. - 29. Mai 1952 entstanden sind", Schriftenreihe der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Heft 9, 5° 41 Anm" 8; a.A. RGZ. 64, 155 LT56 r; 7; offenlassend RGZ. 155, 234 12327), Der Senat läßt diese Frage dahingestellt; denn im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen Eingriff der öffentlichen Gewalt in die Zahnarztpraxis schlechthin, sondern um die Entziehung der Zulassung zur kassenzahnärztlichen Tätigkeit, Dieses subjektive öffentliche Recht genießt den Schutz des Art° 14 GG, weil der verfassungsmäßige Begriff des "Eigentums" auch Rechte dieser ".
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