Rechtsprechung
| RG, 13.10.1937 - V 64/37 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1937,500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 155, 389
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 13.07.1965 - V ZR 169/64
Vertiefung i. S. des § 909 BGB
Es meint, auch auf diesen Sachverhalt sei § 909 BGB anzuwenden, und führt dazu unter Bezugnahme auf RGZ 155, 389 aus: Wenn auch die schädliche Gründung und die Errichtung des Neubaues erst im Anschluß an das Ausschachten vorgenommen worden seien, so habe sie doch in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Vertiefen gestanden und bedeute gerade die Erfüllung des damit von Anfang an verfolgten Zweckes. - BGH, 20.12.1971 - III ZR 110/69
Beeinträchtigung der Standfestigkeit eines Hauses durch Gemeindekanalisation
Diese stellen eine Vertiefung des Grundstücks dar, unter die jede Wegnahme von Bestandteilen des Bodens fällt, gleichviel zu welchem Zweck und ob auf Dauer oder nur vorübergehend (…Meisner-Stern-Hodes, Nachbarrecht im Bundesgebiet, 5. Aufl. § 20 I 1, 3; RGZ 144, 170, 172; vgl. auch RGZ 155, 389, 391). - BGH, 05.11.1976 - V ZR 93/73
Ersatz des durch Verlust der für den Boden eines Grundstücks erforderlichen …
Das Reichsgericht hat insoweit, als die Grundwasserentnahme (entsprechend dem Zweck der Entnahme zur Trockenlegung größerer Baugruben oder beiläufig bei Wassergewinnungsanlagen) zur Absenkung des Grundwasserspiegels im Nachbarbereich und als weitere Folge zu Bewegungen im Erdreich (meist mit weiteren Auswirkungen auf das Fundament von Gebäuden oder auf die Erdoberfläche) führte, den Eingriff in die Grundwasserverhältnisse mit solchen Folgen auf das Erdreich nicht unter dem Gesichtspunkt des landesrechtlich geregelten privaten Wasserrechts (Art. 65 EGBGB) als erlaubt angesehen, sondern in ständiger Rechtsprechung nachbarrechtlich nach der reichsrechtlichen Vorschrift des § 909 BGB beurteilt (RGZ 62, 370; Gruchot 58, 662; RGZ 132, 51, 53; 155, 389; 167, 14, 20; Abweisung der Klage, wenn sich die Absenkung nur auf die Wasserverhältnisse des anderen Grundstücks, nicht aber auf die Standfestigkeit seines Erdreichs auswirkte: RG JW 1913, 267). - BGH, 15.03.1979 - III ZR 3/78
Entschädigungsanspruch wegen aus Landschaftsarbeiten resultierenden Schäden im …
Allerdings genügt es nicht, daß der Grundwasserstand des betroffenen Nachbargrundstücks sinkt, sondern es muß durch die Einwirkung der Vertiefung dem Boden gerade seine in dem Grundwasser bestehende oder mitbestehende Stütze entzogen werden (BGHZ 57, 370, 374 m.w.Nachw.; RGZ 155, 389 ff). - BGH, 10.07.1953 - V ZR 1/52
Rechtsmittel
Es trifft zwar zu, daß der allgemeine Aufopferungsanspruch in Rechtsprechung und Schrifttum vielfach schlechthin als Schadensersatzanspruch bezeichnet wird (…vgl. BGB RGRK, 9. Aufl. § 906 Bem. 13 S. 205/206;… Planck-Strecker, 5. Aufl. § 903 Bem. 2 b B;… Staudinger-Kober, 10. Aufl. § 906 Bem. 47; RGZ 155, 389 [394]).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.