Rechtsprechung
| RG, 30.11.1937 - VII 127/37 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 156, 271
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 11.12.2008 - IX ZR 156/07
Umfang der Bindungswirkung der Tabelleneinträge i.R.e. Abschlagsverteilung für …
Die Insolvenzdividende ist erst zu kürzen, wenn sie zusammen mit den Teilzahlungen, die der Gläubiger von einem Mithaftenden freiwillig oder im Zwangswege erhalten hat, den Gesamtbetrag seiner Forderung übersteigt; etwaige Überzahlungen kann der Insolvenzverwalter wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern (…BGH, Urt. v. 4. Oktober 1984 - IX ZR 159/83, WM 1984, 1547, 1548; RGZ 156, 271, 279). - BGH, 08.07.1970 - VIII ZR 28/69
Siedlungsgesellschaft - Durchgriffshaftung bei eingetragenem Verein
Auch der erkennende Senat hält an dem vom Reichsgericht und vom Bundesgerichtshof mehrfach (RGZ 156, 271, 277; 169, 240, 248; BGHZ 20, 4, 11 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54]; 26, 31, 37) [BGH 07.11.1957 - II ZR 280/55]ausgesprochenen Grundsatz fest, daß über die Rechtsfigur einer juristischen Person nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden darf.Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Abweichung als notwendig erweist, um einem mit der juristischen Person in Rechtsbeziehungen getretenen Dritten zu der ihm nach Treu und Glauben zukommenden Leistung zu verhelfen (RGZ 156, 271, 277).
- BSG, 07.12.1983 - 7 RAr 20/82
Objektive Maßstäbe für Mißbrauch bei Durchgriffshaftung - Keine Subsidiarität bei …
4 zu § 13; für die Rechtsprechung vgl. vor allem: RGZ 99, 232, 234; 103, 64, 66; 129, 50, 53, 54; 156, 271, 277; 169, 240, 248; BGHZ 20, 4, 13; 22, 226, 230; 26, 31, 33 ff.; 29, 385, 392; 31, 258, 271; 54, 222, 224; 59, 64, 68; 68, 312, 315; BAG AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG; BSGE 19, 18, 20; 45, 279, 283).
- BGH, 14.05.1974 - VI ZR 8/73
Ansehen einer Person als Verrichtungsgehilfe; Anwendbarkeit des § 831 Abs. 2 …
In Fällen dieser Art erweist es sich noch nicht nach Treu und Glauben als notwendig, einem mit der Gesellschaft in Rechtsbeziehung getretenen Dritten dadurch zu der ihm zukommenden Leistung zu verhelfen, daß auf den Gesellschafter durchgegriffen wird (RGZ 156, 271, 277; BGHZ 54, 222, 224). - KG, 20.08.2012 - 22 W 37/12
Insolvenzeröffnung: Umwandlung des Befreiungsanspruchs des Insolvenzschuldners in …
§ 43 InsO ist vielmehr ebenso wie zuvor § 68 KO a.F. nach einhelliger Rechtsprechung und Literaturmeinung auf die hier vorliegende Sachlage analog anzuwenden, und zwar weil wegen der wirtschaftlich gleichen Interessenlage für eine Differenzierung "jeder innere Grund" fehlt (so RGZ 156, 271, 278 f.; vgl. ferner BGH mit Urteil vom 9. Mai 1960 - II ZR 95/58 - NJW 1960, 1295, 1296 [a)]; BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2008 - IX ZR 156/07 - ZInsO 2009, 142 [II.2.b)]; BGH mit Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 61/09 - ZInsO 2011, 91 [II.2.]; Bitter in: Münchener Kommentar, InsO, Band 1, 2. Aufl., § 43 Rn. 19; Holzer in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, Band I, § 43 [Stand: 4/08] Rn. 7; Andres in: Nerlich/Römermann, InsO, § 43 [Stand: September 05] Rn. 5; Knof in: Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 43 Rn. 15). - BGH, 26.09.1957 - III ZR 67/56
Rechtsmittel
Es ist nicht Aufgabe der Vollstreckungsorgane, im Vollstreckungsverfahren, das nicht die gleiche sichere Sachverhaltsfeststellung wie das Erkenntnisverfahren ermöglicht, über die ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefälle hinaus das materielle Recht zur Grundlage ihrer Maßnahmen zu machen und einem Gläubiger ohne entsprechenden Schuldtitel einen Zugriff in Vermögen Dritter zu gestatten Auch im Konkursverfahren hat die Rechtsprechung die Trennung der Vermögensmassen bei einer Einmann-Gesellschaft stets beachtet (RGZ 156, 271/277). - BGH, 08.01.1958 - VII ZR 9/57 Es werden insoweit zwar scharfe Anforderungen gestellt werden müssen (RGZ 156, 271, 277).
- BGH, 09.05.1960 - II ZR 95/58
Voraussetzungen der Aufrechnungslage gegen einen in Konkurs gegangenen Schuldner …
Diese Bestimmung ist entsprechend anzuwenden, wenn die Forderung eines Gläubigers des Gemeinschuldners auf dem Grundstück eines Dritten gesichert ist (RGZ 156, 271). - BGH, 02.05.1996 - IX ZR 245/95
Aufrechnung nach Eröffnung des Konkursverfahrens - Einrede des …
Denn ein Freistellungsanspruch des Bürgen (§ 775 BGB) wie des Grundschuldbestellers (vgl. dazu RGZ 156, 271, 278) kann im Konkurs nicht neben dem gesicherten Anspruch des Hauptgläubigers - hier: der Dresdner Bank - geltend gemacht werden (vgl. BAGE 27, 127, 133 mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Fr. Weber AP § 67 KO Nr. 1 unter III 3;… Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 3 Rdn. 23;… MünchKomm-BGB/Pecher, 2. Aufl. § 775 Rdn. 16). - BGH, 28.03.1952 - I ZR 112/51
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat jedoch bereits mehrfach ausgesprochen (RGZ 99, 232 ff; 103, 66; 126, 46 f, 129, 50 ff [54]; 156, 271 ff [272]; 143, 429 ff [431]), es dürfe bei der Anwendung des Rechts der GmbH nicht an der Macht der Tatsachen, den Wirklichkeiten des Lebens und dringenden wirtschaftlichen Bedürfnissen vorüber gegangen werden, diese könnten es, um einen Dritten zu einer ihm nach Treu und Glauben zukommenden Leistung zu verhelfen, unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise rechtfertigen und gebieten, die persönliche und die vermögensrechtliche Selbständigkeit einer GmbH und die ihrer Gesellschafter zurückzustellen und den persönlichen Gesellschafter einer sogenannten Einmann-GmbH dieser im gewissen Umfange rechtlich gleichzusetzen. - BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 301/56
- BGH, 30.10.1959 - IV ZR 69/59
Rechtsmittel
- OLG München, 09.03.1994 - 7 U 4822/93
Durchgriffshaftung einer hinter einer juristischen Person stehenden natürlichen …
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