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| RG, 26.11.1937 - III 85/37 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 156, 303
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis
Das Reichsgericht hat beim Vorliegen mehrerer Klagegründe, von denen für den einen die Revision ohne Rücksicht auf den Streitwert zulässig ist und für den anderen nicht, für diesen anderen unter Aufgabe seiner anfänglichen Rechtsprechung eine Nachprüfung für unzulässig erklärt, weil es dem Zwecke des § 71 Abs. 2 GVG, § 547 Ziff 2 ZPO widerspreche, bei einem einheitlichen Tatbestande bloß aus dem Grunde des Zusammenhangs eines nach Zuständigkeit und Revisibilität bevorrechtigten Anspruchs mit einen nichtbevorrechtigten diesen mitnachprüfen zu müssen, und weil auch schon die Feststellung einer an sich möglichen restlosen Übereinstimmung in den Tatbeständen beider Klaggründe vielfach zu Schwierigkeiten führe (RGZ 130, 401; 140, 415 [418]; 156, 303; 164, 341 [345]).Der weitere Hinweis der Revision, dass die Klage lediglich auf Amtspflichtverletzung gestützt war und schon deshalb die Revision zulässig sei, ist, abgesehen davon, dass hierbei die Verurteilung durch das Berufungsgericht auf der bevorrechtigten Klagegrundlage beruhen muss (RGZ 101, 352; 130, 404; 156, 303; OGHZ 3, 105), ohne Bedeutung.
- BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53
Zuständigkeit für Erstattungsansprüche
Das Revisionsgericht hat die Voraussetzungen des § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO selbständig zu prüfen und ist hierbei weder durch die Auffassung der Parteien (RGZ 29, 420; 40, 398; 50, 396 [397]; 58, 244 [246 ff]; 60, 321 [323]) noch durch die Beurteilung des Berufungsgerichts (RGZ 95, 214 [216/17]; 156, 303 [304/5]; Urteil des Reichsgerichts vom 3. März 1939 - VII 148/38 = Nr. 18 des Nachschlagewerkes des Reichsgerichts zu § 71 GVG n.F.) gebunden (…so auch Stein-Jonas 17. Aufl. § 547 Anm. III). - BGH, 17.04.1961 - III ZR 29/60
Zulässigkeit der Revision (§ 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)
Dann ist die Verurteilung des Beklagten in Wahrheit auf einen privilegierten Klagegrund gestützt und daher mit der Revision des § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO anfechtbar (RGZ 156, 303, 304). - BGH, 29.05.1961 - VII ZR 87/60
Rechtsweg für eine die disziplinäre Entlassung eines Schülers aus der Schule zum …
Eine Nachprüfung des angefochtenen Urteils ist im übrigen nicht statthaft (RGZ 130, 401; 140, 145, 148; 156, 303; 164, 341, 345; OGHZ 3, 105; BGHZ 1, 369, 380; 10, 351, 358; 15, 5, 8). - BGH, 06.02.1954 - VI ZR 142/52
Rechtsmittel
Selbst wenn sie ihre Ansprüche auf beide Klagegründe gestützt hätte, wäre es als dem Zweck des § 71 Abs. 2 GVG, § 547 Ziff 2 ZPO widersprechend nicht statthaft gewesen, des bloßen Zusammenhangs beider Ansprüche wegen den nach Zuständigkeit und Revisibilität nicht bevorrechtigten Klageanspruch im Revisionsverfahren mit nachzuprüfen (RGZ 130, 401 ff; 156, 303 [304]; 161, 199 [200/201]; 164, 341 [342/343]; RG DR 1944, 843; OGHZ 3, 103 [105]; BGHZ 1, 369 [380]).
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