Rechtsprechung
| RG, 14.01.1938 - VII 151/37 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1938,678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 156, 378
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Braunschweig, 11.10.2023 - 11 U 316/21
Anspruch auf Geltendmachung von Leistungsansprüchen aus einer …
Dieser Grundsatz gilt nicht allein für den Versicherer, sondern ebenso für den Versicherungsnehmer (so bereits: RG, Urteil vom 14. Januar 1938 - VII 151/37 -, RGZ 156, 378, 382;… Looschelders/Olzen in: Staudinger, BGB (2019), § 242, Rn. 1069;… eingehend: Armbrüster in: Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., Einleitung Rn. 245 m.w.N.), da auch der Versicherer auf ein loyales Verhalten des Versicherungsnehmers angewiesen ist (BGH…, Urteil vom 13. März 2013 - IV ZR 110/11 -, Rn. 26, juris;… Looschelders/Olzen in Staudinger, a.a.O.). - BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78
Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen …
Dies könnte bei einer isolierten Betrachtung zu der Annahme verleiten, daß im Geltungsbereich der AHB eine Anzeige nur unter den gleichen Voraussetzungen zu erstatten sei wie nach § 153 a.F. VVG; diese Gesetzesvorschrift hatte die Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß der Versicherungsnehmer erst dann zur Anzeige verpflichtet sei, wenn gegen ihn Haftpflichtansprüche erhoben werden (RGZ 114, 117; 144, 163, 167; 152, 235; 156, 378). - BGH, 20.01.1966 - II ZR 233/63
Mängel an einem Bau - Schäden wegen fehlerhafter Planung an einem Bau - Anspruch …
Hierbei ist es zutreffend davon ausgegangen, daß in der Haftpflichtversicherung ein Geltendmachen von Ansprüchen in jeder Erklärung liegt, durch die vom Versicherungsnehmer ernsthaft eine Leistung gefordert wird (BGH VersR 1956, 186/87; RGZ 152, 235, 240; 156, 378, 383).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.