Rechtsprechung
| RG, 04.02.1938 - III 138/37 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1938,669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 157, 197
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.10.1975 - III ZR 84/73
Erhebung der vorgeschriebenen Abgaben für die Einfuhr gerösteter Nüsse …
Es liegt also nicht der Fall vor, daß unzulässigerweise versucht wird, durch die ordentlichen Gerichte einen Zollbescheid nachprüfen oder über einen Zollerstattungsanspruch entscheiden zu lassen (vgl. RGZ 157, 197, 200; s. auch BGHZ 13, 145, 152; 14, 294, 297; 21, 359 ff; RGZ 164, 15, 25). - BGH, 11.06.1968 - VI ZR 34/67
Expansion eines Gewerbebetriebes - Verlagerung des Betriebes auf mehrere …
Für die Frage, ob der Klageanspruch ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch ist, der gemäß § 13 GVG von den ordentlichen Gerichten zu entscheiden ist, kommt es auf die wahre Natur dieses Anspruchs an und nicht darauf, ob der Kläger ihn auf Rechtsvorschriften des bürgerlichen Rechts stützt (RGZ 146, 257; 157, 197; BGH Urteil vom 16. April 1962 - III ZR 205/60 - LM Nr. 84 zu § 13 GVG). - BGH, 22.09.1955 - III ZR 289/54
Rechtsmittel
Dazu sei bereits jetzt folgendes gesagt: Als "Rechtsmittel" sind nur, aber auch alle diejenigen Rechtsbehelfte anzusehen, die sich gegen die eine Amtspflichtverletzung darstellende schädigende Handlung oder Unterlassung selbst richten und sowohl deren Beseitigung oder Berichtigung als auch die Abwendung des Schadens herbeizuführen geeignet sind (RGZ 157, 197 [206] und 163, 121 [125]; S. 11 des Urteils des Senats vom 18. Januar 1954 - III ZR 257/52 -). - BGH, 21.02.1957 - III ZR 209/55
Rechtsmittel
Rechtsmittel im Sinne dieser Vorschrift sind - wie der Senat in Fortführung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung in ständiger Praxis entschieden hat - alle, aber auch nur diejenigen Rechtsbehelfe, die sich gegen die eine Amtspflichtverletzung darstellende schädigende Handlung oder Unterlassung selbst richten und sowohl deren Beseitigung oder Berichtigung als auch die Abwendung des Schadens zum Ziel haben und herbeizuführen geeignet sind (RGZ 157, 197 [206]; 163, 121 [125]; Urteil des Senats vom 18. Januar 1954 - III ZR 257/52 - S 11, vom 20. März 1956 - III ZR 183/54 - S 8/9 u.a.m.). - BGH, 18.01.1954 - III ZR 257/52
Rechtsmittel
Denn die Bedeutung eines Rechtsmittels im Sinne dieser Vorschrift haben nur diejenigen Rechtsbehelfe, die sich gegen die eine Amtspflichtverletzung darstellende schädigende Handlung oder Unterlassung selbst richten und sowohl deren Beseitigung oder Berichtigung als auch die Abwendung des Schadens herbeizuführen geeignet sind (RGZ 157, 197 [206] und 163, 121 [125]).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.