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Rechtsprechung
   RG, 16.09.1938 - I 65/38   

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https://dejure.org/1938,594
RG, 16.09.1938 - I 65/38 (https://dejure.org/1938,594)
RG, Entscheidung vom 16.09.1938 - I 65/38 (https://dejure.org/1938,594)
RG, Entscheidung vom 16. September 1938 - I 65/38 (https://dejure.org/1938,594)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 158, 291
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die …

    Das in der Rechtsprechung ursprünglich mit "sofort" umschriebene Zeitmoment des Begriffes der Veranstaltung (vgl. RGZ 78, 436, 439) ist schon vom Reichsgericht später im Sinne von "alsbald" verstanden worden (RGZ 158, 291, 293; 166, 326, 331).

    Dieser in der Rechtsprechung des Reichsgerichts für die Unterbrechung von Veranstaltungen entwickelten Auffassung (RGZ 123, 252, 256; 158, 291, 293; 166, 326, 331; RG GRUR 1934, 31, 32; 1937, 621, 624; 1942, 155, 156)ist zuzustimmen.

  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 84/63

    "Veranstaltungen" nach § 7 Abs. 1 PatG

    Wie schon in RGZ 78, 436 (439) dargelegt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, um feststellen zu können, daß die zur Benutzung einer Erfindung erforderlichen Veranstaltungen getroffen sind: es müssen Veranstaltungen vorliegen, welche die Erfindung im wesentlichen auszuführen bestimmt sind, und es muß daraus der ernstliche Wille erhellen, die Erfindung alsbald zu benutzen (vgl. auch RGZ 158, 291, 293).

    Unter besonderer Betonung des subjektiven Merkmals ist das später zumeist dahin ausgedrückt worden, daß die Veranstaltungen den ernstlichen Willen erkennen lassen müssen, die gewerbsmäßige Benutzung der Erfindung alsbald aufzunehmen (vergl. z.B. RGZ 133, 377 (381); 158, 291 (293); RG GRUR 1942, 34, 35; GRUR 1942, 155, 156; BGH GRUR 1960, 546, 549;… vergl ferner Benkard PatG 4. Aufl. § 7 Rdn. 5;… Busse PatG 2. Aufl. § 7 Anm. 5 B;… Lindenmaier PatG 4. Aufl. § 7 Rdn. 7;… Reimer PatG 2. Aufl. § 7 Rdn. 23; Tetzner PatG § 7 Anm. 20).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2025 - 2 U 13/24

    Bodenverdichtungsgerät

    Mangels Erkennbarkeit eines ernsthaften Benutzungswillens ist dagegen die einmalige Anfertigung eines unverkäuflichen Modells noch keine Herstellung im Sinne des § 12 PatG (…Benkard/Scharen, a.a.O., Rn. 12;… Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 16. Aufl. 2024, Abschn. E Rn. 641); eine solche Maßnahme kann aber als Veranstaltung ein privates Vorbenutzungsrecht begründen (RGZ 158, 291, 293 - Federeinlage).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05

    Verletzung eines Patents durch Benutzung von Klimageräten die nach der …

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, genügt zur Herstellung die Fertigung kleiner Serien in Handarbeit (…vgl. Benkard/Rogge, a.a.O., Rdnr. 11 m.w.N.) und sogar eines einzigen verkaufsreifen Modells; mangels Erkennbarkeit eines ernsthaften Benutzungswillens ist dagegen die einmalige Anfertigung eines unverkäuflichen Modells noch keine Herstellung im Sinne des § 12 PatG (…Benkard/Rogge, a.a.O. Rdnr. 12); eine solche Maßnahme kann aber als Veranstaltung ein privates Vorbenutzungsrecht begründen (RGZ 158, 291, 293 - Federeinlage).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 2 U 109/03

    Anforderungen an den Nachweis eines privaten Vorbenutzungsrechts - …

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, genügt zur Herstellung die Fertigung kleiner Serien in Handarbeit (…vgl. Benkard/Rogge, a.a.O., Rdnr. 11 mit weiteren Nachweisen) und sogar die Fertigung eines einzigen verkaufsreifen Modells; mangels Erkennbarkeit eines ernsthaften Benutzungswillens ist dagegen die einmalige Anfertigung eines unverkäuflichen Modells noch keine Herstallung im Sinne des § 12 PatG (…Benkard/Rogge, a.a.O., Rdnr. 12); eine solche Maßnahme kann aber als Veranstaltung ein privates Vorbenutzungsrecht begründen (RGZ 158, 291, 293 - Federeinlage).
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