Rechtsprechung
| RG, 04.11.1938 - VII 84/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 158, 315
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Soweit der Entscheidung RGZ 158, 315 eine andere Auffassung zu entnehmen ist, kann dieser aus den dargelegten Gründen nicht gefolgt werden. - BGH, 21.10.1976 - VII ZR 335/75
Bauhandwerker als Vergleichsgläubiger
Denn der Wechsel war, wie das im Zweifel immer geschieht (§ 364 Abs. 2 BGB), nur erfüllungshalber begeben worden (BGHZ 3, 238, 242; RGZ 153, 179, 182; 158, 315, 317). - BGH, 21.06.1976 - II ZR 85/75
Befreiungswirkung einer Scheckhingabe gemäß § 407 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) …
Deshalb ist es grundsätzlich als Leistung im Sinne des § 407 BGB anzusehen, wenn der Scheck erfüllungshalber hingegeben und später eingelöst wird (so für den Fall der Wechselhingabe bereits RGZ 158, 315, 317).
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