Rechtsprechung
| RG, 30.06.1886 - Rep. I. 183/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vollstreckung ausländischer Urteile im Wege erneuter Verurteilung des verurteilten Schuldners auf Zahlung sowie Bestehen der Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 16, 427
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 18.01.1881 - III 657/80
Bestimmung des Streitgegenstandwertes bei negatorischer Klage gegen die Störung …
Auszug aus RG, 30.06.1886 - I 183/86
des R.G.'s in Civils. Bd. 3 S. 390.
- BGH, 29.09.1961 - IV ZR 59/61
Zahlung von DM-West oder DM-Ost nach sowjetzonalem Gerichtsurteil
Zwar fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage regelmäßig dann, wenn der Kläger für seinen Leistungsanspruch schon einen vollstreckbaren Titel besitzt (vgl. u.a. RGZ 16, 427, 435; RGZ 39, 1, 5; RGZ 88, 267, 268; RGZ 110, 117, 118; OGHZ 1, 213, 214; BGH-LM ZPO § 325 Nr. 7; BGH MDR 1958, 215, 216 [BGH 03.12.1957 - I ZR 157/56];… Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 18. Aufl. Anm. IV 2 b vor § 253 m.w. Nachweisen).In diesem Fall ist ein Rechtsschutzbedürfnis für eine neue Klage nur gegeben, wenn der Gläubiger des vorhandenen rechtskräftigen und vollstreckbaren Titels wegen besonderer Umstände im Einzelfall ein berechtigtes Interesse an einer nochmaligen gerichtlichen Entscheidung hat (RGZ 16, 427, 435; OLG Nürnberg, JW 1930, 2806).
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