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Rechtsprechung
   RG, 22.03.1939 - II 137/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,642
RG, 22.03.1939 - II 137/38 (https://dejure.org/1939,642)
RG, Entscheidung vom 22.03.1939 - II 137/38 (https://dejure.org/1939,642)
RG, Entscheidung vom 22. März 1939 - II 137/38 (https://dejure.org/1939,642)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 160, 225
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 172/03

    Anforderungen an die Form eines Treuhandvertrages über einen Geschäftsanteil …

    Das Reichsgericht ist zu Art. 11 EGBGB in der Fassung vor dem Inkrafttreten des IPR-Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1142) ohne weiteres davon ausgegangen, daß jene Bestimmung auf Verträge, mit denen Geschäftsanteile an einer GmbH übertragen werden, grundsätzlich anwendbar ist (RGZ 160, 225, 229; vgl. auch BayObLG NJW 1978, 500 f; OLG Frankfurt a.M. DNotZ 1982, 186, 187); der Bundesgerichtshof hat für die Auffassung, Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EGBGB a.F. gelte auch für gesellschaftsrechtliche Vorgänge, eine zustimmende Tendenz erkennen lassen (BGHZ 80, 76, 78).

    Wollte man gleichwohl die Auffassung vertreten, das deutsche Recht enthalte für den hier betroffenen Vorgang, weil es ihn nicht kenne, keine (passende) Formvorschrift, wäre der Treuhandvertrag nicht etwa nach Ortsrecht formfrei wirksam; vielmehr müßte in einem solchen Fall der "Normleere" geprüft werden, welche Form nach dem Geschäftsrecht zu beachten ist (vgl. RGZ 160, 225, 230;… Staudinger/Winkler von Mohrenfels, aaO Art. 11 EGBGB Rn. 187;… MünchKomm-BGB/Spellenberg, 3. Aufl. 1998, Art. 11 EGBGB Rn. 69).

  • BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53

    GmbH - Recht

    Seine Erklärung bindet die Gesellschaft, auch wenn kein Gesellschafterbeschluß herbeigeführt worden ist (RGZ 160, 225 [231]; 104, 413 [415]; 64, 149 [153]; Scholz GmbHG § 17 Anm 15; Vogel GmbHG § 17 Anm 6; Baumbach-Hueck § 17 Anm 3 D; a.A.: Brodmann § 17 GmbHG § 2 c).
  • OLG München, 26.11.1985 - 4 UF 21/85
    Die notarielle Form war gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB auch zu beachten, obwohl dem deutschen Recht eine Morgengabe unbekannt ist (RGZ 160, 225, 230).
  • BGH, 16.04.1969 - I ZR 109/67

    Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten durch einen Berechtigten - …

    Da der Kläger den ganzen Vertrag vor Leistung seiner Unterschrift gelesen hat (BU 26), durfte die Beklagte zu 1, auch angesichts des Bildungsstandes des Klägers und der Tatsache, daß er mit den zur Veräußerung des Zeitschriftenunternehmens führenden Verhältnissen wohl vertraut war, nach Treu und Glauben seine Unterschrift als Einverständnis auch mit dem in Ziffer 8 des Vertrages deutlich und unübersehbar erklärten Übergang des Eigentums am Zeitschriftenunternehmen auffassen (vgl. RGZ 160, 225, 234).
  • BayObLG, 18.10.1977 - BReg. 3 Z 68/76

    Beurkundung der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer deutschen GmbH; …

    Das Reichsgericht hat für die Übertragung eines Geschäftsanteils an einer GmbH das Ortsrecht gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EGBGB unter der Voraussetzung für anwendbar erklärt, daß dieses das betreffende Rechtsgeschäft kennt (RGZ 160, 225/231).
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