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Rechtsprechung
   RG, 28.04.1939 - III B 3/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,614
RG, 28.04.1939 - III B 3/39 (https://dejure.org/1939,614)
RG, Entscheidung vom 28.04.1939 - III B 3/39 (https://dejure.org/1939,614)
RG, Entscheidung vom 28. April 1939 - III B 3/39 (https://dejure.org/1939,614)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 160, 307
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

    Dafür kann es ausreichen, daß der Geschäftsstellenbeamte den Beschluß in den äußeren Geschäftsgang gegeben hat (RGZ 160, 307, 309 f; BGHZ 85, 361, 364).
  • BGH, 22.10.1997 - VIII ZB 32/97

    Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung des …

    Bereits das Reichsgericht hat entschieden, daß eine gewährte Fristverlängerung nicht deshalb nichtig ist, weil auf dem Antragsschriftsatz des Prozeßbevollmächtigten dessen Unterschrift fehlt (RGZ 160, 307, 309).
  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Demgegenüber kann das eher formale Kriterium zurücktreten, daß der Verlängerungsantrag als bestimmender Schriftsatz der Schriftform bedarf (RGZ 160, 307, 308 f.; offengelassen BGH, Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52, LM ZPO § 554 Nr. 3).
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Dieses hat daher nicht zu überprüfen, ob die prozessualen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist überhaupt (noch) gegeben waren, hier also, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist am 7. Oktober 1985 (Montag) bei dem Berufungsgericht eingegangen war (vgl. hierzu BGHZ 37, 125, 126 für den Fall der Verlängerung durch einen nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Vorsitzenden; BGH Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 = LM Nr. 3 zu § 554 ZPO für den Fall des Fehlens eines wirksamen Antrags; entsprechend RGZ 160, 307; dazu auch BGHZ 93, 300 [BGH 23.01.1985 - VIII ZB 18/84]).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 159/02

    Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Beratung- Zeitpunkt der Entstehung des …

    Ein nicht zu verkündender Beschluss ist dann erlassen, wenn er mit dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb heraustritt (vgl. BGHZ 12, 248, 252; BGH VersR 1967, 1180 f.; BGH VersR 1974, 365; BGH NJW 1982, 888, 889; BGH NJW 1983, 633; BGH FamRZ 1987, 921, 922; BGHZ 133, 307, 310; BGH FamRZ 2000, 813, 815; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 319), wozu es genügt, dass der abgefasste und unterzeichnete Beschluss zum Zwecke der Zustellung an den Prozessbevollmächtigten in dessen Gerichtsfach (OLG Koblenz NJW-RR 1986, 935) oder in das Auslauffach der Geschäftsstelle eingelegt wird (RGZ 160, 307, 309 f.).

    Nach Aktenlage ist darüber hinaus festzustellen, dass der Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. November 1998 an demselben Tag bereits in das Postausgangsfach der Geschäftsstelle gelangt ist (vgl. insoweit RGZ 160, 307, 309 f.).

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52

    Rechtsmittel

    Die Verfügung des Vorsitzenden, die Revisionsbegründungsfrist zu verlängern, ist wirksam, auch wenn der ihr zu Grunde liegende Antrag des Prozeßbevollmächtigten des Revisionsklägers nicht unterschrieben und daher mangelhaft ist (Bestätigung von RGZ 160, 307).

    In Übereinstimmung mit der einen gleichartigen Fall behandelnden Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 160, 307 ist der Senat der Ansicht, daß eine von einem gerichtsverfassungsmäßig bestellten Gericht oder seinem Vorsitzenden im Rahmen seiner Zuständigkeit erlassene Entscheidung nicht deswegen als nichtig angesehen werden kann, weil prozeßrechtliche Voraussetzungen nicht gegeben waren.

  • BGH, 27.06.1957 - III ZR 51/56

    Urteilszustellung an Verkündungs Statt

    Erfordernis ist, sondern daß "auch jeder anderen Tatsache, die das Hinausgehen mitteilungsreifer Verfügungen und Beschlüsse aus dem inneren Betrieb des Gerichts mit dessen Willen herbeiführt, die Wirkung zukommen" muß, "diesen Entscheidungen dadurch nach außen Bestand und Geltung zu verschaffen" (RGZ 150, 361 unter Hinweis auf die nähere Übersicht bei Walsmann JW 1933, 1769 ff; vgl. auch Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl III 2 b zu § 329 mit Hinweis RGZ 156, 385 und 160, 307).
  • BGH, 27.03.1963 - VIII ZR 186/61

    Aufklärungspflicht des Vertreters, Schriftform, Aufklärungspflicht des HV

    Denn das Fehlen einer solchen Prozeßvoraussetzung würde die Wirksamkeit einer über den Antrag hinausgehenden Fristverlängerung nicht in Frage stellen (vgl. RGZ 160, 307).
  • BGH, 18.09.1973 - VI ZR 200/72

    Fristenwesen - Fristberechnung - Berufungsbegründungsfrist - …

    Für die Wirksamkeit und Dauer der richterlichen Fristverlängerung kommt nämlich nicht dem Verlängerungantrag, sondern der die Verlängerung bewilligenden Verfügung des Vorsitzenden die maßgebende Bedeutung zuj(vgl. BGH Urteile vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 - LM ZPO § 554 Nr. 3; v. 27. März 1963 - VIII ZR 186/61 - LM ZPO § 554 Nr. 30; siehe ferner RGZ 160, 307, 309; BAG NJW 1962, 125; 1962, 1413).
  • BGH, 28.01.1971 - IX ZR 50/70

    Rechtsmittelbegründungsschrift - Rechtsanwalt - EigenhändigeUnterschrift - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 151, 82 - GSZ - 152, 23, 27; 160, 307, 308 f; 164, 390, 395 ff) und des Bundesgerichtshofs (BGH LM ZPO § 519 Nr. 37; § 518 Abs. 1 Nr. 3; BGHZ 7, 170, 174; 37, 156 ff) müssen dem Anwaltszwang unterliegende Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriften grundsätzlich von einem bei dem Rechtsmittelgericht vertretungsberechtigten Rechtsanwalt eigenhändig unterzeichnet sein.
  • BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65

    Anmeldung eines Patents - Voraussetzung der Zulässigkeit einer Patentbeschwerde - …

  • BAG, 05.06.1975 - 2 AZR 403/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • OLG Stuttgart, 22.12.1981 - 17 UF 291/81

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens von Endentscheidungen in isolierten …

  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 183/64

    Aufgabe einer falschen Todesanzeige - Ansprüche gegen den Herausgeber, Verleger …

  • BGH, 05.10.1951 - II ZB 19/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 195/80

    Verwechslung eines Prozessbevollmächtigten in den Beschlussabschriften im …

  • BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 172/60

    Rechtsmittel

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