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Rechtsprechung
   RG, 24.03.1939 - III 118/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,640
RG, 24.03.1939 - III 118/38 (https://dejure.org/1939,640)
RG, Entscheidung vom 24.03.1939 - III 118/38 (https://dejure.org/1939,640)
RG, Entscheidung vom 24. März 1939 - III 118/38 (https://dejure.org/1939,640)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 160, 349
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50

    Persönliche Haftung aus Amtspflichtverletzung

    Das Reichsgericht spricht von unzulässiger Rechtsausübung dann, wenn besondere Umstände die Geltendmachung eines Rechts als Verstoss gegen die guten Sitten erscheinen lassen (RGZ 138, 373 [375]; 152, 147 [150]; 160, 349 [357]).
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Selbst wenn man als Tatbestandsmerkmal des § 242 BGB etwa mit dem Reichsgericht (RGZ 160, 349, 357) "irgendwelche Rechtsbeziehungen« fordert, können keine Zweifel darüber bestehen, daß solche Beziehungen zwischen dem Unternehmer und dem Eigentümer durch die Arbeiten auf dem Grundstück jedenfalls dann entstanden sind, wenn die Arbeiten - wie hier - in Ausübung einer Berechtigung gegenüber dem Eigentümer, auf keinen Fall aber ohne sein Einverständnis vorgenommen wurden.
  • OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 4 U 56/08

    Unterlassungsanspruch eines ehemaligen RAF-Terroristen zur Verbreitung seines …

    Die irrige Vorstellung über die Geschäftsgrundlage oder nicht voraussehbare Veränderungen derselben rechtfertigen es für sich gesehen nicht, ein Rechtsgeschäft ganz oder teilweise als unwirksam anzusehen (RGZ 160, 349 [357]; RGZ 158, 166 [175]).
  • BGH, 08.10.1975 - IV ZR 13/75

    Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag - Werbemaßnahmen für den Verkauf von …

    Zur Begründung dieses Rechtsstandpunktes bezieht sich das Berufungsgericht - wie sich aus der Verweisung auf sein Urteil vom 29. Oktober 1973 - 9 U 1916/73 - ergibt - auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 160, 349 ff. Es ist der Ansicht, daß hier ein gleichgelagerter Fall vorliege.
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
    Dabei besteht für eine Partei keine allgemeine Pflicht, von der Ausübung eines Rechts abzusehen, wenn sie damit den Vertragsgegner schädigt (BGHZ 19, 72, 75; RGZ 138, 373, 376; 160, 349, 357; BGB-RGRK-Alff, § 242 BGB Rz 91).
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