Rechtsprechung
| RG, 24.03.1939 - III 118/38 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1939,640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 160, 349
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50
Persönliche Haftung aus Amtspflichtverletzung
Das Reichsgericht spricht von unzulässiger Rechtsausübung dann, wenn besondere Umstände die Geltendmachung eines Rechts als Verstoss gegen die guten Sitten erscheinen lassen (RGZ 138, 373 [375]; 152, 147 [150]; 160, 349 [357]). - BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87
Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks
Selbst wenn man als Tatbestandsmerkmal des § 242 BGB etwa mit dem Reichsgericht (RGZ 160, 349, 357) "irgendwelche Rechtsbeziehungen« fordert, können keine Zweifel darüber bestehen, daß solche Beziehungen zwischen dem Unternehmer und dem Eigentümer durch die Arbeiten auf dem Grundstück jedenfalls dann entstanden sind, wenn die Arbeiten - wie hier - in Ausübung einer Berechtigung gegenüber dem Eigentümer, auf keinen Fall aber ohne sein Einverständnis vorgenommen wurden. - OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 4 U 56/08
Unterlassungsanspruch eines ehemaligen RAF-Terroristen zur Verbreitung seines …
Die irrige Vorstellung über die Geschäftsgrundlage oder nicht voraussehbare Veränderungen derselben rechtfertigen es für sich gesehen nicht, ein Rechtsgeschäft ganz oder teilweise als unwirksam anzusehen (RGZ 160, 349 [357]; RGZ 158, 166 [175]). - BGH, 08.10.1975 - IV ZR 13/75
Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag - Werbemaßnahmen für den Verkauf von …
Zur Begründung dieses Rechtsstandpunktes bezieht sich das Berufungsgericht - wie sich aus der Verweisung auf sein Urteil vom 29. Oktober 1973 - 9 U 1916/73 - ergibt - auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 160, 349 ff. Es ist der Ansicht, daß hier ein gleichgelagerter Fall vorliege. - BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85 Dabei besteht für eine Partei keine allgemeine Pflicht, von der Ausübung eines Rechts abzusehen, wenn sie damit den Vertragsgegner schädigt (BGHZ 19, 72, 75; RGZ 138, 373, 376; 160, 349, 357; BGB-RGRK-Alff, § 242 BGB Rz 91).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.