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Rechtsprechung
   RG, 03.07.1939 - IV 44/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,574
RG, 03.07.1939 - IV 44/39 (https://dejure.org/1939,574)
RG, Entscheidung vom 03.07.1939 - IV 44/39 (https://dejure.org/1939,574)
RG, Entscheidung vom 03. Juli 1939 - IV 44/39 (https://dejure.org/1939,574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 160, 396
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63

    Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen

    Diesen Grundsatz hat es in RGZ 160, 396, 403 dahin erläutert, daß bei der gemäß Art. 13 EGBGB gebotenen Prüfung der Fähigkeit zur Eingehung der Ehe das ausländische - hier polnische - Recht auch insoweit maßgebend ist, als es eine frühere Ehe als fortbestehend ansieht.
  • OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine …

    Dies ist aber nur zu erreichen, wenn - soweit Art. 13 EGBGB auf ausländisches Recht verweist - eine Gesamtverweisung angenommen wird, die sich auch darauf erstreckt, ob der Gültigkeit der Eheschließung das Hindernis einer früheren, nach Auffassung des ausländischen Recht noch als fortbestehend anzusehenden Ehe entgegensteht (RGZ 78, 234/236; 136, 142/146; 160, 396/403; BGHZ 41, 136/145 ff).
  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 40/63

    Rechtsmittel

    Diesen Grundsatz hat es in RGZ 160, 396, 403 dahin erläutert, daß bei der gemäß Art. 13 EGBGB gebotenen Prüfung der Fähigkeit zur Eingehung der Ehe das ausländische - hier polnische - Recht auch insoweit maßgebend ist, als es eine frühere Ehe als fortbestehend ansieht.
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