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Rechtsprechung
   RG, 26.07.1939 - II 37/39   

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https://dejure.org/1939,563
RG, 26.07.1939 - II 37/39 (https://dejure.org/1939,563)
RG, Entscheidung vom 26.07.1939 - II 37/39 (https://dejure.org/1939,563)
RG, Entscheidung vom 26. Juli 1939 - II 37/39 (https://dejure.org/1939,563)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 161, 100
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 82/89

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Beendigung des Anwaltsvertrages

    Nach den Vorstellungen der Parteien sollten die beiden Verträge - der frühere mit dem Beklagten persönlich und der spätere mit Rechtsanwalt M. - gerade keine Einheit bilden, so daß eine positive Vertragsverletzung mit Bezug auf den einen Vertrag sich nicht zugleich auf den anderen auswirkt (vgl. hierzu RGZ 161, 100, 104 f;… BGH, Urt. v. 25. März 1958 - VIII ZR 62/57, LM § 276 (H) BGB Nr. 3).
  • BGH, 23.02.1983 - VIII ZR 325/81

    Verjährung der Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Schon das Reichsgericht (RGZ 161, 100, 104) hat im übrigen ausgesprochen, der Umstand für sich allein, daß mehrere Verträge zur gleichen Zeit, unter gleichen Bedingungen oder im Laufe einer fortdauernden Geschäftsverbindung abgeschlossen worden seien, könne nicht stets dazu führen, die einzelnen Verträge ihrer rechtlichen Selbständigkeit zu entkleiden.
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ZR 150/93

    Zulässigkeit der Revision des Beklagten gegen einen in erster Instanz zuerkannten …

    Die Rechtsprechung hat davon lediglich eine Ausnahme für den Fall gelten lassen, daß der Wille der Parteien dahin geht, mehrere von ihnen geschlossene Verträge dergestalt in einen rechtlichen Zusammenhang zu bringen, daß die Art und Weise der Abwicklung des einen auch für die Erfüllung des anderen Vertrages erheblich sein, die Gestaltung der sich aus einem Vertrag ergebenden rechtlichen Beziehungen also rechtliche Wirkung auch für die übrigen (künftigen) Verträge haben soll (RGZ 161, 100, 104; vgl. auch Senatsurteil vom 18. November 1958 - VIII ZR 148/57 = LM § 326 (H) BGB Nr. 4).
  • BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 175/65

    Rechtsnatur der Beziehungen zwischen Verlag und WBZ-Händler, Zeitschriftenverlag

    Vielmehr treffen die Vertragsteile darüber hinausgehende Abreden, die allgemein für die gesamte Dauer der Bezüge als zusammenfassendes Band (vgl. RGZ 161, 100, 103) gelten: die Festlegung des Rabattsatzes, der für die gesamte "Kontinuation" gilt, gleich zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Abonnenten geworben waren, das Recht der Händler, binnen bestimmter Fristen Hefte zu "remittieren", die Gewährung von Werbezuschüssen als Belohnung für die Zuführung eines gesicherten Kundenstammes, oft auch die Zusicherung eines Kundenschutzes.
  • BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 58/67

    Drehbänke - PVV, Rücktrittsrecht bei Unzuverlässigkeit des Vertragspartners auch …

    Die in dieser Richtung unter Bezugnahme auf RGZ 161, 100, 104 vorgetragene Rüge der Revision ist nicht begründet.
  • BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 148/57
    Allerdings kann beim Vorliegen mehrerer selbständiger Verträge aus der Verletzung eines Vertrages in der Regel nicht das Recht hergeleitet werden, deswegen auch von den anderen zurückzutreten (RGZ 161, 100, 104).
  • BGH, 14.11.1960 - VIII ZR 175/59
    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, den Standpunkt eingenommen, daß sich eine Vertragspartei, um einen Anspruch auf Lösung von einem Vertrage herzuleiten, grundsätzlich nicht auf eine dem Gegner zur Last gelegte Verletzung eines anderen selbständigen Vertrages berufen könne (RGZ 161, 100, 104; Urteil des BGH vom 18. November 1958 - VIII ZR 148/57 - LM BGB § 326 (H) Nr. 4).
  • BGH, 31.05.1960 - VIII ZR 132/59

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, den Standpunkt eingenommen, daß sich eine Vertragspartei, um einen Anspruch auf Lösung von einem Vertrage herzuleiten, grundsätzlich nicht auf eine dem Gegner zur Last gelegte Verletzung eines anderen selbständigen Vertrages berufen könne (RGZ 161, 100, 104; BGH Urteil vom 18. November 1958 - VIII ZR 148/57 = LM BGB 326 (H) Nr. 4).
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