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Rechtsprechung
   RG, 17.08.1939 - V 49/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,559
RG, 17.08.1939 - V 49/39 (https://dejure.org/1939,559)
RG, Entscheidung vom 17.08.1939 - V 49/39 (https://dejure.org/1939,559)
RG, Entscheidung vom 17. August 1939 - V 49/39 (https://dejure.org/1939,559)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 161, 109
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …

    Dies ist schon deshalb keineswegs sicher, weil der Wert der Verarbeitung möglicherweise erheblich geringer gewesen wäre als der des Holzes, und hing im übrigen von dem Inhalt des Vertrages ab (vgl. RGRK zum BGB Anm. 2 zu § 950; RGZ 161, 109, 113).
  • BGH, 28.06.1954 - IV ZR 40/54

    Lohnmälzung - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB …

    Schon deshalb wurde die Klägerin auch Eigentümerin des Braumalzes (vgl. RGZ 138, 84 [88]; 161, 109 [113]).
  • BGH, 11.07.1962 - VIII ZR 125/61

    Rechtsmittel

    Die rechtliche Möglichkeit eines solchen Rechtsverlustes durch Veräußerung der Pfandsache an einen in Ansehung des Pfandrechtes gutgläubigen Dritten ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum anerkannt (RGZ 161, 109,114,119; KG OLG 41, 185;… Baumbach/Lauterbach ZPO 25. Aufl. § 804 Anm. D;… Schönke/Baur, Zwangsvollstreckungsrecht und Konkursrecht 6. Aufl. (1956) § 43 II; Stein/Jonas/Schönke, ZPO § 804 IV; Wieczorek, ZPO § 804 Anm. B II a 1).
  • BGH, 23.10.1958 - III ZR 91/57

    Drittbezogenheit von Amtspflichten gegenüber dem Versicherer des Geschädigten; …

    Nach der Rechtsprechung entfällt die Haftung des Beamten und der an seine Stelle getretenen öffentlichen Hand wegen Amtspflichtverletzung in solchen Fällen nur dann, wenn der Geschädigte eine früher vorhandene anderweitige Ersatzmöglichkeit schuldhaft verloren oder versäumt hat (RGZ 145, 258/261; 161, 109/118; BGHZ 4, 10; 10, 137 [BGH 26.06.1953 - V ZR 185/52] ; BGH III ZR 88/55 vom 8. November 1956).
  • BGH, 31.01.1969 - VI ZR 170/67

    Gebotene Maßnahmen eines Notars bei von ihm übernommener Durchführung der …

    Es mag dahinstehen, ob die Ausführungen in RGZ 161, 109, 118 die Auffassung des Berufungsgerichts stützen.
  • FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07

    Zulässigkeit der Besteuerung eines Wohnmobiles mit der Kraftfahrzeugsteuer ab dem …

    Die verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht bindend (BFH-Urteil vom 29. April 1997 VII R 1/97, BStBl. II 1997, 627; BFH-Urteil vom 30. November 1993 VII R 49/39, BFH/NV 1994, 741).
  • BGH, 27.02.1957 - V ZR 104/55

    Rechtsmittel

    Es ist deshalb dem Geschädigten nicht zuzumuten, eine erst in Jahren zu seiner Befriedigung führende Gehaltspfändung zu erwirken (RGZ 141, 353 [354/355]: Befriedigung in erst etwa 4 1/2 Jahren), eine durch Vorschriften zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erheblich erschwerte, in ihrem Ende noch nicht abzusehende Liegenschaftsvollstreckung zu betreiben (RGZ 161, 109 [121]: Zwangsvollstreckung in landwirtschaftlichen Grundbesitz in der Zeit von Ende 1931 ab), oder, wenn er durch die Amtspflichtverletzung im Verteilungstermin ungenügend berücksichtigt wurde, auf dem Weg eines Bereicherungsanspruchs von den anderen Konkursgläubigern Ersatz zu verlangen (RGZ 154, 291 [295/296]); der Kläger kann hier, wie das Reichsgericht hervorhebt, "nicht auf den weitläufigen und vollends bei einem Klaggrund wie dem der ungerechtfertigten Bereicherung im Ergebnis unsicheren Weg verwiesen werden, von einer großen Zahl von Konkursgläubigern einen Teil der ihnen zugefallenen Konkursdividende herauszuverlangen", wobei der gutgläubige Empfang vor einer Reihe von Jahren zu beachten wäre (§ 818 Abs. 2 bis 4 BGB).
  • BGH, 02.04.1959 - III ZR 22/58

    Rechtsmittel

    Dabei muß der Kläger beweisen, daß er anderweitig keinen Ersatz erlangen kann und auch nicht schuldhaft eine anderweitige Ersatzmöglichkeit versäumt hat (RGZ 161, 109; BGH III ZR 284/52 vom 11. März 1954 und III ZR 88/55 vom 8. November 1956).
  • BGH, 05.05.1959 - VIII ZR 180/58
    Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß das Pfandrecht an den gepfändeten Sachen erlischt, wenn der Gläubiger dem Schuldner nachträglich gestattet, das Geschäft uneingeschränkt fortzuführen und über die gepfändeten Waren uneingeschränkt zu verfügen, ist frei von Rechtsirrtum, sie steht im Einklang mit der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Meinung (RGZ 57, 323; 161, 109, 114;… Stein/Jonas/Schönke a.a.O. § 803 Anm. 5).
  • BGH, 15.01.1953 - III ZR 286/51

    Rechtsmittel

    Gelang es selbst den Behörden nicht, zu ermitteln, wo der Wagen verblieben war und hatten sie dem Kläger eigene Nachforschungen unmöglich gemacht, indem sie ihm die Beschlagnahmebescheinigung vorenthielten und seiner Buchhalterin gegenüber jede Auskunft verweigerten, so beruhte es nicht auf Verschulden des Klägers, wenn es ihm im maßgebenden Zeitpunkt der Klageerhebung (RGZ 161, 109, 118) nicht möglich war, durch Klage gegen W. und dessen Besitznachfolger sich Ersatz zu beschaffen.
  • BGH, 08.12.1958 - III ZR 100/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.02.1956 - VI ZR 364/54

    Rechtsmittel

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