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Rechtsprechung
   RG, 06.12.1939 - II 34/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,488
RG, 06.12.1939 - II 34/39 (https://dejure.org/1939,488)
RG, Entscheidung vom 06.12.1939 - II 34/39 (https://dejure.org/1939,488)
RG, Entscheidung vom 06. Dezember 1939 - II 34/39 (https://dejure.org/1939,488)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 162, 181
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Das Reichsgericht hat daher auch in den Entscheidungen über die Zulässigkeit des Rechtswegs, in denen es entscheidend nicht auf die Nachprüfbarkeit, sondern auf die Nichtigkeit, also das Nichtvorliegen bindender Hoheitsakte ankam, regelmässig (RGZ 130, 290 [292]; 158, 257 [262]; 162, 181 [191]; 164, 162 [176]) nur von Akten "reiner Willkür" in dem oben näher umrissenen Sinn gesprochen.
  • BGH, 30.11.1955 - VI ZR 100/54

    Rechtsmittel

    Dagegen ist es unzulässig, daß ein ordentliches Gericht in ein öffentlich-rechtliches Aufgabengebiet einer hiermit betrauten Stelle durch Verbote eingreift (vgl. das in BGHZ 14, 222 abgedruckte Urteil des erkennenden Senats und die dort erwähnten Entscheidungen des Reichsgerichts RGZ 158, 257 [261]; 162, 181 [191]).

    Es liegt allein bei der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, in welcher Weise sie ihrer Pflicht zur fachlichen Betreuung ihrer Mitglieder nachkommen zu müssen glaubt, ohne daß ordentliche Gerichte zum Eingreifen berechtigt sind (so für den damaligen Reichsinnungsverband RGZ 162, 181 [191]; ähnlich bezüglich der Landwirtschaftskammern RGZ 71, 44 [48]).

    Eine Ausnahme würde höchstens bei reinen Willkürmaßnahmen anzuerkennen sein (RGZ 162, 181 [191]), wovon im vorliegenden Fall nicht die Rede sein kann.

    Schließlich greift hier auch noch die Erwägung ein, daß bei einer auf die gesamten Belange der Wirtschaft gerichteten Tätigkeit sich eine öffentlichrechtliche Körperschaft von einer ihr als zweckmäßig und erforderlich erscheinenden Maßnahme nicht schon deshalb abhalten zu lassen braucht, weil sie möglicherweise einzelnen ihrer Mitglieder zum Schaden gereichen kann (RGZ 162, 181 [190 f]).

  • BGH, 06.02.1962 - VI ZR 193/61

    Auskunftspflicht des Verbreiters unwahrer kreditschädigender Äußerungen

    Allerdings wird dabei hervorgehoben, daß Grund zu der Annahme bestehen müsse, der Beklagte habe die unwahre Behauptung nicht nur einer dem Betroffenen bekannten Person, sondern auch anderen Personen gegenüber aufgestellt (RGZ 140, 403; 158, 377; 162, 181 [192]; RG HRR 1940 Nr. 619).
  • BGH, 05.07.1957 - I ZR 3/56

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat sogar den Grundsatz der Nichteinmischung auf jede mit der Wahrnehmung öffentlicher Belange betraute Person oder Stelle ausgedehnt (RGZ 158, 257 [261] - Fachuntergruppe der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie; RGZ 162, 181 [182] - Reichsinnungsverband).

    Für Klagen gegen Maßnahmen solcher Stellen, die mit dem Aufgabenkreis nichts mehr zu tun haben, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigen sind, die nur den äußeren Schein der öffentlichen Gewalt, unter dem sie vorgenommen sind, tragen, sind die ordentlichen Gerichte zuständig, da insoweit in Wirklichkeit kein Handeln bei Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben vorliegt (RGZ 105, 35 [39]; 118, 227 [229]; 130, 290 [292]; 143, 106 [110]; 144, 253 [256]; 158, 257 [262] und 162, 181 [191]).

  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 177/60

    Rechtsmittel

    Nach feststehender Rechtsprechung kommt es nicht darauf an, ob der erhobene Anspruch auf bürgerlich-rechtliche Vorschriften oder Grundsätze gestützt wird, sondern darauf ob das Rechtsverhältnis, aus dem er hergeleitet wird, bei Zugrundelegung des Sachvortrages - nicht der Rechtsmeinung des Klägers privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist (vgl. u.a. RGZ 162, 181, 191; BGHZ 14, 222, 225, 29, 187, 189 [BGH 10.07.1954 - VI ZR 120/53] mit weiteren Nachweisungen; BGH IM Nr. 66 zu § 13 GVG).
  • BGH, 20.06.1961 - VI ZR 210/60
    Das Reichsgericht hat in solchen Pallen wiederholt die Unzulässigkeit des Rechtsweges angenommen (RGZ 150, 140; 158, 257; 162, 181, 191| 169, 353, 356; V/arnRspr 1929 Nr. 143; RG JW 1938, 113;vgl. auch BGHZ 14, 222, 228).
  • BSG, 21.12.1977 - 2 RU 80/77

    Bauvorhaben - Steuerbegünstigung - Bindung des Unfallversicherungsträgers - …

    Es ist darüber hinaus in Recht- 8prechung und Schrifttum anerkannt, daß grundsätzlich eine Bindung nicht nur bei rechtsgestaltenden, sondern bei allen Verwaltungsakten anderer Stellen anzunehmen ist, es sei denn, daß der Verwaltungsakt nichtig ist (vgl ua RGZ 162, 181, 191; 168, 129, 457; BGHZ 24, 586, 592; 48, 259, 244; BGHSt 49, 554, 557;… Brackmann aaO 8.190k VII mit weiteren zahlreichen Nachweisen;… Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl, "977, 5 40 Rdn 25 ff;… Kopp, VwGO, 5. Aufl, 1977, 5 40 Anm 6 und 5 121 Anm 2; Merk, Deutsches Verwaltungsrecht, 1. Bd, 1962, 5 5 II S. 118 ff;… Redeker/v.0ertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl, 4975, 5 40 Rdn 56 und 5 421 Rdn 9;… Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 6. Aufl, 1971, 5 54 II, S. 164 und 5 46 III 2 S. 204).
  • BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52

    Nutzungsrecht an Straßenbäumen

    Eine solche ist nur dann anzunehmen, wenn der Verwaltungsakt in seinem wesentlichen Teile so fehlerhaft ist, daß eine Ermächtigung zu seinem Erlaß unter keinem denkbaren Gesichtspunkt im Gesetz zu finden ist (vgl auch RGZ 130, 292; 158, 257; 162, 181 [191]).
  • BGH, 07.02.1952 - IV ZR 67/50

    Ordentlicher Rechtsweg. Bedarfsstelle

    Diese Ausführungen des Berufungsgerichts, die sich an die Rechtsprechung des Reichsgerichts anlehnen (RGZ 162, 181), treffen jedoch jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht zu.
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