Rechtsprechung
| RG, 20.12.1939 - VI 89/39 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 162, 279
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80
Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 06.04.1981 - 5 WF 33/81 Allerdings hat die Rechtsprechung und teilweise die Literatur anknüpfend an die Entscheidung des Reichsgerichts vom 20. Dezember 1939 (RGZ 162, 279, 281 f) in Haftpflichtfällen (vgl. BGH FamRZ 1961, 263; LM Nr. 4 zu § 323 ZPO;… Leipold in Stein/Jonas/Schumann, ZPO 19. Aufl. § 323 Anm. II 2 a;… Zöller, ZPO 12. Aufl. § 323 Anm. II 2) die Meinung vertreten (allerdings mit Einschränkungen, vgl. BGH FamRZ 1967, 665), daß § 323 ZPO dann anwendbar sei, wenn ein Rentenverlangen durch Urteil abgewiesen sei, die Haftpflicht des Beklagten als solche aber außer Streit oder ausdrücklich bejaht worden, und die Abweisung nur wegen des Fehlens eines Schadens ausgesprochen worden sei.
Es würde aber dem Grundsatz der Billigkeit, dem § 323 ZPO dienen wolle, widersprechen, wenn der Kläger, der nach Zubilligung einer geringen Rente ihre Erhöhung verlangen könnte, nach Versagung einer Rente wegen fehlenden Schadens trotz Feststehens der Haftpflicht nicht in der Lage sein sollte, bei nachträglichem Eintritt von Schadensfolgen auf diesem einfacheren Wege eine Rente zu erreichen (RGZ 162, 279).
Der in RGZ 162, 279 zum Ausdruck gekommene Gedanke, es sei unbillig, dem in dem ersten Prozeß obsiegenden Kläger die Klageerhebung gemäß § 323 ZPO zu gestatten, ihm eine solche einfachere Möglichkeit bei Vorliegen eines klageabweisenden Urteils aber zu versagen, trifft auf den Unterhaltsprozeß nicht zu.
- KG, 29.02.1980 - 17 UF 3824/79 Nachdem das Reichsgericht die Abänderungsklage in ständiger Rechtsprechung als den richtigen Rechtsbehelf angesehen hatte (so schon RGZ 17, 23 zu § 7 Abs. 2 a.F. des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871, dem Vorbild des § 323 ZPO; zu § 323 ZPO vgl. RGZ 108, 413; 145, 196, 199; 162, 279, 281), wird die Anwendbarkeit des § 323 ZPO in neuerer Zeit entweder ebenfalls bejaht (vgl. BGH LM Nr. 4 zu § 323 ZPO; KG, Urteil vom 6. Februar 1980 - 18 UF 1876/79 - n.v.; Bettermann, Die Beschwer als Klagevoraussetzung S. 13;… Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts 5. Aufl. Rdn. 756 S. 206;… Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 323 Anm. II 2 a) oder unter Hinweis auf seinen Wortlaut verneint (…vgl. Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 12. Aufl.
Früher wurde in Verkennung des Umstandes, daß das Gericht auch die künftigen Verhältnisse einer wenn auch unter dem Vorbehalt des § 323 ZPO stehenden hypothetischen Beurteilung unterzieht, weithin der Standpunkt vertreten, daß die Rechtskraft, und zwar auch diejenige des stattgebenden Rentenurteils, die künftigen Leistungen nicht mit umfasse, sondern lediglich den Rechtszustand zu der Zeit der letzten mündlichen Verhandlung feststelle
; folgerichtig sah man in der Bestimmung des § 323 ZPO nicht einen Rechtsbehelf zu der Durchbrechung der Rechtskraft, sondern eine Regelung, durch die Rentenurteile trotz mangelnder Rechtskraft bezüglich der künftigen Leistungen aus Billigkeitsgründen einer Sonderbehandlung unterstellt wurden (vgl. RGZ 17, 23, 24; 162, 279, 281;… Grasmeher, aaO;… Stein/Jonas, aaO § 323 Anm. 1.1 Fn. 2).
- BGH, 30.09.1966 - IV ZR 187/65
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In diesem Sinne hat das Reichsgericht § 323 ZPO in den Fällen angewandt, in denen keine Verurteilung zu künftig fällig werdenden Leistungen ergangen, sondern die Klage abgewiesen worden war (RGZ 162, 279 auch schon 108, 413). - BGH, 19.02.1970 - IX ZR 105/69
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Dies gilt auch, wenn in dem vorausgegangenen Bescheid nur die Anspruchsgrundlage bejaht, die Rente selbst aber wegen Nichterreichens der Rentenschwelle verneint worden ist (BGH RzW 1967, 136 Nr. 34; 137 Nr. 35; 1959, 514 Nr. 31; NJW 1961, 871; RGZ 108, 413; 162, 279). - BGH, 19.09.1967 - VI ZR 166/66
Neubemessung der Höhe einer monatlichen Rente zum Ausgleich eines unfallbedingten …
Der Fall liegt daher auch anders als der vom Reichsgericht entschiedene Fall, in dem das erste Urteil zwar in den Gründen bejahte, daß der Beklagte schadensersatzpflichtig sei, den Anspruch aber trotzdem abwies, weil ein Schaden nicht erweislich sei (RGZ 162, 279). - BGH, 24.11.1959 - VI ZR 196/58
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Die Revision verkennt hierbei, daß der Klägerin für den gedachten Fall die Abänderungsklage des § 323 ZPO zu Gebote stehen würde, die auch dann gegeben ist, wenn nach Versagung einer Rente wegen fehlenden Schadens trotz Feststehens der Haftpflicht ein nachträglicher Eintritt von Schadensfolgen ein Rentenverlangen rechtfertigt (RGZ 108, 413, 414; 162, 279, 280 f;… Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 323 II 2;… Baumbach ZPO 25. Aufl. § 323 Anmerkung 2 A;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 7. Aufl. S. 735). - OLG Karlsruhe, 21.10.1980 - 2 WF 55/80 An dieser bereits in dem Beschluß vom 21. Februar 1980 (2 WF 126/79 - n.v.) vertretenen Auffassung hält der Senat fest (ebenso RGZ 162, 279 = DR 1940, 405; KG FamRZ 1980, 892;… Schumann/Leipold in Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 323 Anm. II 2 a;… Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 323 Anm. A V;… Vollkommer in Zöller, ZPO 12. Aufl. § 323 Anm. II 2).
- BGH, 18.01.1967 - IV ZB 378/66
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