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Rechtsprechung
   RG, 17.01.1940 - II 126/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1940,614
RG, 17.01.1940 - II 126/39 (https://dejure.org/1940,614)
RG, Entscheidung vom 17.01.1940 - II 126/39 (https://dejure.org/1940,614)
RG, Entscheidung vom 17. Januar 1940 - II 126/39 (https://dejure.org/1940,614)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 162, 388
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 13.06.1994 - II ZR 38/93

    Wirksamkeit zur Gründung einer Schutzgemeinschaft durch die Gesellschafter einer …

    In der Rechtsprechung werden die Voraussetzungen der kündigungsausschließenden Wirkung unterschiedlich umschrieben: So soll die Zufügung eines erheblichen wirtschaftlichen Nachteils, der zu einer ungebührlichen Erschwerung des Ausscheidens führt, erforderlich sein (RGZ 162, 388, 393).
  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 38/94

    Anpassung des Tenors eines nach Tatbestandsberichtigung unrichtig gewordenen …

    In der Rechtsprechung werden die Voraussetzungen der kündigungsausschließenden Wirkung unterschiedlich umschrieben: So soll die Zufügung eines erheblichen wirtschaftlichen Nachteils, der zu einer ungebührlichen Erschwerung des Ausscheidens führt, erforderlich sein (RGZ 162, 388 (393)).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1984 - U (Kart) 2/82
    Die ihm durch den Gesellschaftsvertrag eingeräumte Entscheidungsfreiheit muß hierbei gewahrt bleiben, ohne daß er sich einem Druck ausgesetzt sieht (…Soergel-Siebert, BGB , 10. Aufl., Rn. 8 zu § 737 ;… RGRK- BGB , 12. Aufl., Rn. 8 zu § 737;… Ulmer, aaO., Rn. 11 zu § 737; RGZ 162, 388, 395).
  • BGH, 18.10.1961 - VIII ZR 108/60

    Rechtsmittel

    Sollte es der Fall sein, so ist der Kläger möglicherweise verpflichtet gewesen, dem Beklagten den durch sein schuldhaftes Verhalten entstehenden Schaden zu ersetzen (RGZ 89, 398; 162, 388, 395).
  • OLG Hamburg, 04.09.1992 - 2 U 8/92

    Unwirksamkeit einer das Ausscheiden des einzelnen Gesellschafters aus einer …

    Dies Verbot bezieht sich auch auf den Versuch, das Kündigungsrecht ungebührlich zu erschweren; Vereinbarungen über die Abfindung im Fall des Ausscheidens dürfen Auflösung der Gesellschaft auch nicht einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil bringen (RGZ 162, 388;… Staudinger/Keßler aaO., § 743 Rn. 44, 46; zu Buchwertklauseln vgl. BGH WM 89, 878).
  • BGH, 17.02.1972 - III ZR 211/70

    Rechtmäßigkeit einer Vermittlung von Fahraufträgen - Voraussetzungen für das …

    Es hat diesen Anspruch für die Zeit bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses am 24. April 1967 aus § 325 Abs. 1 BGB, für die Zeit danach aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz hergeleitet, wer - wie hier die Klägerin - durch vertragswidriges Verhalten den Grund zur Vertragsauflösung gebe, müsse den dadurch entstehenden Schaden tragen (vgl. RGZ 64, 381; 76, 367, 370; 162, 388, 395 f;… BGB RGRK 11. Aufl. zu § 628 Anm. 5;… Staudinger BGB 11. Aufl. zu § 628 Rn. 20).
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