Rechtsprechung
| RG, 24.02.1940 - IV 375/39 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 163, 68
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.09.1979 - IV ZR 47/78
Ablehnung der Vaterschaft - Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes - Erlangung des …
Wie die Revision zutreffend vorträgt, hat die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal der Kenntnis des Mannes von Umständen, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, in § 1594 Abs. 2 BGB dahin ausgelegt, daß der Mann Kenntnis von Tatsachen haben muß, die bei verständiger Beurteilung objektiv geeignet sind, einen Zweifel an der ehelichen Geburt zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung zu begründen; dagegen ist es nicht erforderlich, daß der Mann aufgrund der ihm bekannt gewordenen Umstände tatsächlich die Überzeugung von der Nichtehelichkeit des Kindes gewonnen oder die Ehelichkeit auch nur in Zweifel gezogen hat (BGHZ 9, 336; 61, 195; BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494; RGZ 163, 68).Die Frage, ob Umstände für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, ist aufgrund objektiver Beurteilung aus der Sicht eines verständigen Betrachters zu beantworten (BGHZ 9, 336, 337; 61, 195, 198; RGZ 163, 68, 71 f.).
- BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 101/86
Versäumung der Frist zur Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung
Daher setzt regelmäßig bereits die Kenntnis des Mannes davon, daß die Kindesmutter während der Empfängniszeit mit einem anderen Mann geschlechtlich verkehrt hat, die Anfechtungsfrist in Lauf, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Mann den Ehebrecher kennt (RGZ 163, 68, 72 f.). - OLG MÜnchen, 22.10.1986 - 20 U 2509/86 Für den ähnlich gelagerten Fall der Ehelichkeitsanfechtungsklage hat schon das Reichsgericht in dem Urteil vom 22. Februar 1940 (RGZ 163, 68) ausgeführt, bereits die Tatsache, daß in der einrechnungsfähigen Zeit außer dem Ehemann auch ein Ehebrecher mit der Kindsmutter verkehrt hatte, sei für sich allein als ein für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechender Umstand iSd § 1594 Abs. 2 BGB anzusehen, und demgemäß setze die Kenntnis allein dieser Tatsache die Anfechtungsfrist in Gang.
- BGH, 31.03.1976 - IV ZR 10/75
Berechnung der Frist zur Anfechtung der Ehelichkeit - Bruch der Ehe während der …
Diesen muß er innerhalb der durch die Kenntnis in Lauf gesetzten Anfechtungsfrist nachgehen (RGZ 163, 68, 72; BGHZ 9, 336; 61, 195; Dolle Familienrecht § 88 IV 1 b;… Palandt/Diederichsen BGB 35. Aufl. § 1594 Nr. 2 unter Hinweis auf BGH JW 1973, 1875 = BGHZ 61, 195). - BGH, 03.12.1975 - IV ZR 218/74
Voraussetzung für den Beginn der Frist zur Anfechtung der Ehelichkeit eines …
Zu diesen Umständen gehört der Ehebruch der Frau auch dann, wenn die Frau während der Empfängniszeit auch mit ihrem Ehemann Verkehr gehabt hat (RGZ 163, 68, 73; OLG Freiburg JR 1952, 439; a.A. OLG Stuttgart DAV 1974, 103;… Palandt/Diederichsen BGB 34. Aufl. § 1594 Anm. 2).
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