Rechtsprechung
| RG, 20.08.1940 - VII B 12/40 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 164, 390
Wird zitiert von ... (22)
- BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83
Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf …
Gegenüber der strengen Rechtsprechung, daß eine Bezugnahme auf andere Schriftstücke nicht zulässig ist (ständige Rechtsprechung des RG, an der vom BGH festgehalten worden ist, vgl. RG-Beschluß vom 20. August 1940 VII B 12/40, RGZ 164, 390; BGH-Beschluß vom 22. September 1952 IV ZB 69/52, BGHZ 7, 170), ist "in letzter Zeit eine Abschwächung" eingetreten (…vgl. Grunsky in Stein/Jonas, a. a. O., § 519 Rdnr. 29).Denn die Bezugnahme auf das schriftliche Gutachten eines privaten Sachverständigen kann die eigene verantwortliche Stellungnahme des postulationsbefugten Prozeßbevollmächtigten zur Würdigung des Streitstoffes in dem angefochtenen finanzgerichtlichen Urteil in der Revisionsinstanz nicht ersetzen (§ 120 Abs. 1 und 2 FGO); die Einreichung einer fremden Begründung ist unzureichend, selbst wenn der Prozeßbevollmächtigte sie sich zu eigen macht (vgl. dazu Beschluß in RGZ 164, 390; Beschluß in BGHZ 7, 170, sowie BGH-Urteile in VersR 1957, 642, und vom 13. Februar 1963 IV ZR 259/62, VersR 1963, 565).
- BGH, 22.09.1952 - IV ZB 69/52
Unterzeichnung der Berufungsbegründung
Das Reichsgericht selbst hat in einer späteren, Entscheidung (RGZ 164, 390 [392 ff]) Zweifel geäussert, ob an der in JW 36, 2654 vertretenen Rechtsauffassung festzuhalten sei.Auch wenn es in der Berufungsschrift heisst, der Prozessbevollmächtigte mache sich den Inhalt des in Bezug genommenen Schriftsatzes zu eigen, oder er trage seinen Inhalt vor, so ergibt sich daraus kein sachlicher Unterschied gegenüber einer Bezugnahme schlechthin (vgl RGZ 164, 390 [395]).
- BGH, 12.02.1959 - VIII ZB 6/59 Abgesehen davon ist aber darauf hinzuweisen, daß das Reichsgericht gegen Ausführungen in diesen beiden Entscheidungen unter Hinweis auf den Zweck der Vorschrift des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO Bedenken geäußert hat (RGZ 164, 390, 392).
Der Zweck der Vorschrift besteht auch darin, den Berufungsführer zu zwingen, die abweichende Beurteilung des Streitfalles durch den Erstrichter zu überprüfen und danach in erneuter Stellungnahme darauf hinzuweisen, aus welchem Grunde das angefochtene Urteil für unrichtig gehalten wird, so daß Berufungsgericht und Gegner möglichst schnell und sicher darüber unterrichtet werden, wie der Berufungsführer den Streitfall beurteilt wissen will, damit sie sich auf diese Angriffe erschöpfend vorbereiten können und eine überflüssige Arbeit erspart wird (RAG 14, 124; RGZ 164, 390, 393; BGHZ 7, 170, 173).
- BGH, 05.07.1957 - I ZB 2/57
Rechtsmittel
Nach der vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 164, 390 [396] mit Nachweisen) vertretenen und vom Bundesgerichtshof (BGHZ 7, 170 [174]; vgl. auch BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [247] - Cupresa) gebilligten Rechtsauffassung können der Berufungsbegründungsschrift beigefügte, von dem zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nicht unterzeichnete Anlagen nicht als Bestandteil der Berufungsbegründung angesehen werden, und zwar selbst dann nicht, wenn es in der Begründungsschrift heißt, der Prozeßbevollmächtigte mache sich den Inhalt des in Bezug genommenen Schriftstückes zu eigen.Dies ergibt sich daraus, daß bestimmende Schriftsätze, zu denen die Berufungsbegründung gehört, von dem betreffenden Anwalt eigenhändig unterzeichnet sein müssen (RGZ 151, 82 [84]; RGZ 164, 390 [395]).
Daher ist den Erfordernissen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO auch nicht dadurch entsprochen, daß der Berufungsanwalt von ihm nicht unterzeichnete Rechtsgutachten der Berufungsbegründung beifügt und sich deren Inhalt zu eigen macht, mögen sie auch für sich selbst oder in Verbindung mit dem Begründungsschriftsatz des Berufungsanwaltes den Anforderungen einer Berufungsbegründung entsprechen (RGZ 164, 390 [396]).
- BGH, 04.12.1967 - II ZR 91/65
Frist für hilfsweise Angriffe gegen die Abweisung von Ansprüchen im zweiten …
Diese Rechtsprechung beruht auf den Gedanken, daß es der Sinn des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ist, den Berufungskläger zu zwingen, sein Vorbringen aus den ersten Rechtszug selbst straff zusammenzufassen, und dahin zu überprüfen, inwieweit es angesichts der abweichenden rechtlichen Auffassung des Erstrichters noch aufrechterhalten und dem Berufungsrichter unterbreitet werden soll (RGZ 144, 6; 164, 390, 392/93).Denn diese Vorschrift hat es dem Berufungsanwalt gerade zur Aufgabe gemacht, seine vom Erstrichter abweichende Auffassung dem Berufungsrichter so zu unterbreiten, daß sich dieser möglichst schnell und sicher darüber unterrichten kann, was der Berufungskläger gegen das für unrichtig gehaltene Urteil zu sagen hat (RGZ 164, 390, 392).
- BGH, 28.03.1969 - I ZR 100/67
Geltendmachung einer Schadensersatzforderung aus abgetretenem Recht - Abwerbung …
Eine bloße Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen wird daher selbst in einfach gelagerten Fällen nicht als genügende Berufungsbegründung anerkannt (RGZ 144, 6; 164, 390; BGHZ 7, 170; EGH LM Nr. 38 zu § 519 ZPO).Doch wurden Bezugnahmen auf Rechtsgutachten, Schriftsätze der Parteien, des erstinstanzlichen Anwaltes oder eines anderen beim Berufungsgericht nicht zugelassenen Anwaltes für nicht ausreichend erachtet, und zwar selbst dann nicht, wenn diese Schriftstücke formal den Anforderungen einer Berufungsbegründungsschrift genügten und der Prozeßbevollmächtigte erklärte, er mache sich deren Inhalt zu eigen (RGZ 164, 390 = DR 1940, 2025 mit zustimmender Anmerkung von Schönke, BGHZ 7, 170; BGH LM Nr. 21 zu § 519 ZPO und Nr. 57 zu BEG 1956 § 209).
- BGH, 13.12.1954 - IV ZR 139/54
Rechtsmittel
Der VII. Zivilsenat des Reichsgerichts ist ausdrücklich von ihnen abgerückt (RGZ 164, 390 [392, 393]), und auch der erkennende Senat hat Bedenken gegen sie erhoben (BGHZ 7, 170 [172]).Wiederholt hat das Reichsgericht darauf hingewiesen, dass die Berufungsbegründung das Ergebnis der geistigen Arbeit des Berufungsanwalts sein soll (RGZ 164, 390 [393]; RG JW 1935, 1024 [1025]; 1936, 1292 [1293]).
- BAG, 30.05.1978 - 1 AZR 664/75
Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelbegründungsschrift - Postulationsfähiger …
Nach ständiger Rechtsprechung müssen Rechtsmittel und Rechtsmittelbegründungsschriften grundsätzlich von einem postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten eigenhändig unterzeichnet sein; fehlt es hieran, so ist das Rechtsmittel unzulässig (RGZ 151, 82; RGZ 164, 390 [395 ff.]; BGHZ 7, 170 [174]; BGHZ 37, 156 ff.; BAG AP Nr. 11 zu § 518 ZPO). - BGH, 21.05.1954 - IV ZB 28/54
Rechtsmittel
Diese Aufgabe ist auf Grund des Anwaltszwangs durch den Anwalt des Rechtsmittelklägers zu erfüllen (so auch RGZ 164, 390 f [393] sowie die Ausführungen des Abgeordneten Dr. S. bei der Beratung der Zivilprozessnovelle des Jahres 1905 anlässlich der Einführung des Begründungszwangs für die Revision, nach denen die Begründungsschrift für die Revision von einem beim Reichsgericht zugelassenen Rechtsanwalt auf Grund persönlichen Studiums der Akten selbständig und persönlich zu bearbeiten bezw. von ihm selbst anzufertigen sei. - Stenografische Berichte S 6090). - BGH, 28.01.1971 - IX ZR 50/70
Rechtsmittelbegründungsschrift - Rechtsanwalt - EigenhändigeUnterschrift - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 151, 82 - GSZ - 152, 23, 27; 160, 307, 308 f; 164, 390, 395 ff) und des Bundesgerichtshofs (BGH LM ZPO § 519 Nr. 37; § 518 Abs. 1 Nr. 3; BGHZ 7, 170, 174; 37, 156 ff) müssen dem Anwaltszwang unterliegende Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriften grundsätzlich von einem bei dem Rechtsmittelgericht vertretungsberechtigten Rechtsanwalt eigenhändig unterzeichnet sein. - BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67
Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift - Bezugnahme auf ein …
- BGH, 20.04.1972 - VII ZR 120/71
Unterschrift - Unterzeichnung - Rechtswirksame Unterzeichnung
- BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55
Berufungsbegründung - Gründe der Anfechtung
- BGH, 14.11.1955 - III ZR 116/54
Rechtsmittel
- BGH, 02.12.1971 - IX ZB 146/71
Rechtsmittel
- BGH, 11.05.1966 - IV ZR 62/65
Entschädigungsansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz - Besondere …
- BGH, 21.09.1964 - IV ZR 281/63
Rechtsmittel
- BGH, 11.07.1957 - VII ZB 13/57
Rechtsmittel
- BGH, 19.11.1955 - IV ZB 129/55
Rechtsmittel
- BGH, 01.07.1971 - IX ZR 186/69
Rechtsmittel
- VerfGH Saarland, 28.04.1975 - Lv 10/74
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Einlegung durch Rechtsanwalt; …
- BGH, 19.06.1973 - IX ZR 67/71
Rechtsmittel
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