Rechtsprechung
| RG, 15.11.1940 - I 177/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 165, 209
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.04.1956 - I ZR 28/54
Rechtsmittel
Dabei ist es unerheblich, ob die Ablehnung sachlich zu Recht erfolgt ist oder ob in Wahrheit die Voraussetzungen für einen selbständigen Schutz (Neuheit, technischer Fortschritt und Erfindungshöhe) gegeben gewesen wären (RGZ 165, 209;… Krausse-Katluhn-Lindenmaier, 4. Aufl., Anm. 21 zu § 6 PatG mit weiteren Nachweisen).Eine im Erteilungsverfahren erfolgte Schutzbeschränkung bindet den Verletzungsrichter auch dann, wenn sie ohne vorgängigen Verzicht des Anmelders auf weitergehenden Schutz erfolgt ist (RGZ 165, 209;… vgl. auch Krauße-Katluhn-Lindenmaier a.a.O.).
- BGH, 06.03.1959 - I ZR 93/57
Rechtsmittel
Insbesondere ist entgegen der Meinung der Revision in der hier in Rede stehenden Einfügung im Oberbegriff des Klagepatents eine auch den Verletzungsrichter bindende Einschränkung seines Schutzumfangs (vgl. dazu RGZ 153, 47; 154, 140, 142/143; 165, 209, 217) in der Art, daß sie die Einbeziehung der angegriffenen Ausführungsform der Beklagten in den Schutzumfang des Klagepatentes hindern würde, nicht zu erblicken. - BGH, 10.12.1957 - I ZR 173/55
Rechtsmittel
Die Feststellung, daß der Anmelder einen der Einschränkung entsprechenden Verzicht erklärt habe, ist entgegen der Meinung der Revision nicht erforderlich (RGZ 165, 209, 218).
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