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| RG, 07.04.1941 - II 121/40 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 166, 315
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten
Zwar kann zugegeben werden, daß nicht in jeder Verletzung eines Gesetzes oder eines behördlichen Verbotes (RGZ 166, 315) eine Sittenwidrigkeit im Sinne des § 1 UnlWG liegen muß. - BGH, 05.05.1959 - I ZR 47/57
Rechtsmittel
Die Nichtbeachtung solcher gesetzlichen Bestimmungen könnte aber, da die in dem Gesetz statuierte Erlaubnispflicht für das Betreiben des Einzelhandels selbst keiner sittlichen Auffassung über das Verhalten im Geschäftsleben Ausdruck gibt, das Gesetz also insoweit wertneutral ist, nur dann den Vorwurf der Unlauterkeit begründen, wenn im Einzelfall durch die Übertretung des Gesetzes tatsächlich eine Gefährdung allgemeiner Belange eintreten würde (vgl. auch RGZ 166, 315, 319). - BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63
Gemeindliche Unterhaltung einer Eiserzeugungsanlage im Rahmen des städtischen …
Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß im Wettbewerbsrecht nicht jede zu Wettbewerbszwecken begangene Gesetzesverletzung gleichzeitig einen Verstoß gegen § 1 UWG darstellt, da zahlreiche Normen nur der Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit sind (RGZ 166, 315, 319; BGHZ 22, 167, 180 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneifertigwaren); doch kann auch bei Verstößen gegen wertneutrale Vorschriften unter besonderen Umständen ein Sittenverstoß im Sinne des § 1 UWG vorliegen, z.B. wenn der Wettbewerber sich bewußt und planmäßig über ein Gesetz hinwegsetzt, um sich einen Vorsprung im Wettbewerb gegenüber den gesetzestreuen Mitbewerbern zu sichern (BGH GRUR 1957, 558, 559 - Bayern-Expreß).
- BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 155/61
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339). - BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56
Rechtsmittel
Es ist zwar richtig, daß nicht jede zu Wettbewerbszwecken begangene Gesetzesverletzung zugleich auch einen Verstoß gegen § 1 UnlWG darstellt, da zahlreiche Normen nur der Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit sind (RGZ 166, 315 [319]; BGHZ 22, 167 [180];… Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl. § 1 UnlWG Anm. 207). - OLG Naumburg, 16.10.1997 - 7 U (HS) 77/97
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Vereinbarung über die Durchführung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 4/62
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339). - BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 175/61
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339). - BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 9/62
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339). - BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 186/61
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339). - BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61
Rechtsmittel
- BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 177/61
Rechtsmittel
- BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 168/61
Rechtsmittel
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