Rechtsprechung
| RG, 04.02.1941 - VI 111/40 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 166, 98
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Die Rechtsprechung versteht darunter im allgemeinen ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich grossem Masse verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (RGZ 141, 129 ff [131]; 163, 104 ff [106]; 166, 98 ff [101]). - BGH, 23.01.1958 - II ZR 166/56
Bareinlösung von Verrechnungsschecks
Die Beklagte sei daher nach § 990 BGB zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den sie der Klägerin durch die Einlösung der Schecks zugefügt habe (RGZ 166, 98 ff, 105). - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 36/68
Schadensersatz infolge eines Verkehrsunfalls - Einordnung des Anspruchs als …
Grob fahrlässig ist ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (RGZ 141, 129, 131; 163, 104, 106; 166, 98, 101; BGHZ 10, 14, 16 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]; ständige Rechtsprechung).
- LG Hannover, 17.10.2024 - 6 O 4/24 Grob fahrlässig handelt, "wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, in hohem Grade, außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste" (st. Rspr.; RGZ 166, 98, 101; BGHZ 10, 14, 16; BGH VersR 1989, 582, 583;… Dresden r+s 2022, 633 Rn. 41; BAG VersR 1968, 738, 739: "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen"; BGH VersR 1961, 497, 499, 794; VersR 1966, 745, 747: "unbekümmert und leichtfertig gehandelt"; OGH VersR 2005, 963, 964: "Außerachtlassung der Sorgfalt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt";… VersR 2002, 511, 512: "einfachste Überlegungen nicht angestellt und keine Maßnahmen ergriffen, die jedermann einleuchten müssen" (Prölss/Martin/Armbrüster, 32. Aufl. 2024, VVG § 28 Rn. 205, beck-online).
- BGH, 28.05.1968 - VI ZR 44/67
Rückgriffsanspruch der Berufsgenossenschaft wegen eines Arbeitsunfalls infolge …
Grob fahrlässig ist ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (RGZ 141, 129, 131; 163, 104, 106; 166, 98, 101; BGHZ 10, 14, 16; ständige Rechtsprechung). - OLG Frankfurt, 19.06.1984 - 5 U 187/83
Ersatz des entstandenen Schadens aus positiver Verletzung eines …
Eine solche ist nach der Rechtsprechung bei einem Handeln gegeben, "bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (RGZ 141, 129 ff, 131; 163, 104 ff, 106; 166, 98 ff, 101)" (BGH, Urteil vom 11. Mai 1953, BGHZ 10, 14 ff [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] , S. 16). - BVerwG, 30.05.1968 - II C 64.65
Begehung einer Dienstpflichtverletzung durch einen Beamten - Begriff der groben …
Diese Begriffsbestimmung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 141, 129 [131]; 163, 104 [106]; 166, 98 [101]), die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] [16 f]) und auch von der des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17 Juli 1963 - BVerwG II C 173.61 - [Buchholz BVerwG 237.7, § 84 LBG NW Nr. 1] und vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 51.60 - [ZBR 1963 S. 89]; vgl. auch BVerwGE 17, 286 [292]) übernommen worden ist. - BGH, 02.12.1957 - II ZR 319/56
Rechtsmittel
Ob diese Fahrlässigkeit dem Grade nach erheblich über das gewöhnliche, in § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmte Maß hinausging und damit als eine grobe zu bewerten war, ist im wesentlichen eine Frage der tatrichterlichen Würdigung; sie läßt sich nicht nach feststehenden Regeln, sondern nur auf Grund der objektiven und subjektiven Tatumstände des einzelnen Falles beurteilen (BGHZ 10, 14, 17 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]; OGHZ 3, 16; RGZ 166, 98, 101; 143, 14, 18; 141, 129, 131 u.a.m.). - BGH, 02.12.1957 - II ZR 194/56
Rechtsmittel
Dabei geht es zutreffend davon aus, daß grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt, indem er schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen anzustellen versäumt oder dasjenige unbeachtet läßt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müßte (BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]; BGH VersR 1957, 353; RGZ 166, 98, 101; 163, 104, 106 u.a.m.). - BGH, 11.11.1953 - VI ZR 260/52 Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grossem Maße verletzt und das unbeachtet lässt, was im gegebenen Falle jedem einzelnen einleuchten muss (RGZ 141, 129 [131]; 166, 98 [101]), oder wer einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt (RGZ 163, 104 [106]).
- BGH, 16.01.1953 - VI ZR 18/52
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