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Rechtsprechung
   RG, 30.10.1941 - V 38/41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1941,372
RG, 30.10.1941 - V 38/41 (https://dejure.org/1941,372)
RG, Entscheidung vom 30.10.1941 - V 38/41 (https://dejure.org/1941,372)
RG, Entscheidung vom 30. Oktober 1941 - V 38/41 (https://dejure.org/1941,372)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 167, 312
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.12.1960 - KZR 2/60

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus GWB

    Das Berufungsgericht hat den Charakter der Streitigkeit in Übereinstimmung mit der vom Bundesgerichtshof fortgesetzten ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts danach beurteilt, ob der Klageanspruch nach dem vom Kläger vorgetragenen und als richtig zu unterstellenden Sachverhalt aus einem Rechtsverhältnis abgeleitet werden kann, das als ein bürgerlich-rechtliches zu betrachten ist (RGZ 153, 1, 4; RGZ 157, 106 ff, 115; RGZ 167, 312, 315; BGH LM § 13 GVG Nr. 1; BGHZ 10, 165 [BGH 08.07.1953 - VI ZR 85/52] ; BGHZ 14, 222, 225 [BGH 10.07.1954 - VI ZR 120/53] ; BGH LM § 13 GVG Nr. 55; BGH LM § 51 SGG Nr. 1).

    Das Berufungsgericht folgt hier der für das Gebiet der Staatshaftung entwickelten Rechtsprechung, die bei Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzungen (§ 839 BGB, Art. 131 WeimVerf, Art. 34 GG) eine solche Prüfung ausnahmsweise schon verlangt, bevor die Zulässigkeit des Rechtsweges vor den ordentlichen Gerichten bejaht wird (RGZ 154, 144, 152; RGZ 167, 312, 315; vgl. auch BGHZ 15, 185).

  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 120/53

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    Dem erkennenden Senat obliegt nur die Prüfung, ob nach dem Wesen des Klageanspruchs, wie er sich nach den als richtig zu unterstellenden tatsächlichen Behauptungen der Kläger ergibt, ein nach Art. 61 Lamb Verf vor die Verwaltungsgerichte gehörende Rechtsstreitigkeit vorliegt (RGZ 153, 1 [4]; 167, 312 [314, 315]).
  • BGH, 07.06.1961 - V ZR 167/59

    Zulässigkeit des Rechtswegs

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  • BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52

    Nutzungsrecht an Straßenbäumen

    Im ersten Fall ist nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der beizutreten ist (vgl RGZ 167, 312 [314/316] und die dort angeführten Entscheidungen) grundsätzlich das tatsächliche Vorbringen des Klägers für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges maßgebend.

    Auf die von der Rechtsprechung für das Gebiet der Staatshaftung aufgestellten besonderen Erfordernisse (vgl RGZ 167, 312 [315]) braucht hier nicht näher eingegangen zu werden.

  • VG München, 23.03.2011 - M 23 K 10.2142

    Ausweisung; Generalprävention; Spezialprävention; zur Ermessensausweisung …

    Aufgrund ihres Alters haben ... und ... die jahrelangen psychischen und physischen Misshandlungen ihrer Mutter durch den Kläger immer mitbekommen (…Stellungnahme der Polizeiinspektion ... a.a.O; Zeugeneinvernahme ... durch den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht ... vom 7. September 2006 ... Blatt 38/41 der Strafakte).
  • BGH, 08.07.1953 - VI ZR 85/52

    Nichtanmeldung eines Rückerstattungsfalls

    Vielmehr kommt es nur darauf an, ob die Ansprüche so, wie sie von der Klägerin geltend gemacht werden, eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit ergeben und den ordentlichen Gerichten nicht entzogen sind (vgl. RGZ 167, 312 [315]).
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