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Rechtsprechung
   RG, 19.12.1941 - III 62/41   

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https://dejure.org/1941,339
RG, 19.12.1941 - III 62/41 (https://dejure.org/1941,339)
RG, Entscheidung vom 19.12.1941 - III 62/41 (https://dejure.org/1941,339)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1941 - III 62/41 (https://dejure.org/1941,339)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 168, 214
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 309/96

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen …

    Für den Fall, daß der Verletzte einen Verwaltungsakt, in dessen Erlaß er eine Amtspflichtverletzung erblickt, mit Rechtsbehelfen des Verwaltungsrechts bekämpft, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß die Verjährungsfrist des § 852 BGB nicht ohne weiteres ab Beginn dieses Ankämpfens läuft, es sich vielmehr auch bei Einleitung eines solchen Verfahrens nur von Fall zu Fall beurteilen läßt, von welchem Augenblick an der Verletzte die Erkenntnis für "genügend gesichert" halten mußte, daß das Verhalten der Behörde sowohl widerrechtlich als auch schuldhaft war (vgl. nur Urteile vom 13. Juni 1960 - III ZR 111/59 - LM BGB § 852 Nr. 14 und vom 11. Juli 1963 - III ZR 44/62 - VersR 1963, 1175; in diesem Sinne schon RGZ 168, 214, 222).
  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50

    Amtshaftung für Angestellte bei Auftragsangelegenheiten

    Diese Rechtsprechung (RGZ 125, 11 [13]; 126, 81 [83]; 168, 214 [218]) hat das Reichsgericht aber nicht auf Amtspflichtverletzungen von Angestellten ausgedehnt.
  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

    Diese Kenntnis ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 142, 280 [283]; 157, 14 [18]; 168, 214 [219]), der der Senat folgt, erst dann vorhanden, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann.
  • BGH, 03.11.1961 - VI ZR 254/60
    Zur Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen gehört es nach der vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts, daß der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (RGZ 142, 280, 283; 157, 14, 18; 168, 214, 219; BGHZ 6, 195, 201).
  • BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62
    Hach feststehender Rechtsprechung (RGZ 168, 214, 219" BGH2 6, 195, 202) ist die ln § 852 BGB und § 14 StVG vorausgesetzte Kenntnis des Verletzten von der Person des rsatzpfliehtigen vorhanden, wenn er auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann.
  • BGH, 05.04.1976 - III ZR 69/74

    Anforderungen an die Verjährung eines deliktischen Anspruchs - Schadensersatz …

    Bei einem Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB gehört dazu die Kenntnis, daß das Verhalten des Beamten widerrechtlich und schuldhaft und infolgedessen eine zum Schadensersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung ist (Senatsurteile LM BGB § 852 Nr. 14; VersR 1964, 289, 290; RGZ 168, 214, 220).
  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62

    Amtspflichtverletzung aufgrund der verzögerten Bearbeitung eines …

    Es bleibt daher nur übrig, von Fall zu Fall zu beurteilen, in welchem Augenblick des Verlaufs der Angelegenheit der Verletzte die Erkenntnis für genügend gesichert halten mußte, daß das Verhalten der Behörde sowohl widerrechtlich wie auch schuldhaft war (BGB-RGRK, 11. Aufl., § 852 Anm. 12 und die dort zitierte Rechtsprechung, insbesondere RGZ 168, 214, 216).
  • BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
    Sein Hinweis auf RGZ 168, 214, 220 läßt außer Betracht, daß der vom Reichsgericht entschiedene Rechtsfall von der vorliegenden Sache insofern grundlegend abweicht, als dort das Bezirksverwaltungsgericht gegen den Kläger entschieden hatte und erst das Oberverwaltungsgericht seinem Antrag folgte, während im vorliegenden Fall das Landesverwaltungsgericht für den Kläger entschieden hat.
  • BGH, 22.11.1962 - III ZR 121/61
    Auch aus § 839 Abs, 3 BGB ergab sich für den Kläger nicht die Notwendigkeit, vor Erhebung der Amtshaftungslclage den rechtskräftigen Abschluß des Verwaltungsrechtsstreits abzuwarten (vgl. RGZ 168, 214, 219 f) Das Berufungsgericht ist hiernach rechtsirrtumsfrei davon ausgegangen, daß die dreijährige Verjährungsfrist spätestens mit der Zustellung des Urteils des landesverwaltungsgerichta Ende Oktober 1956 begann.
  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50

    Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung

    Im Dienste desjenigen Gemeinwesens befindet sich aber der Beamte, welches ihn angestellt hat, gleichgültig wessen Hoheitsrechte er ausgeübt hat (RGZ 142, 190 [195]; 158, 95 [97]; 168, 214 [218] mit weiteren Nachweisen;… Palandt BGB 8. Aufl. § 639 Anm. 2 B).
  • BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.05.1958 - V ZR 261/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1972 - III ZR 95/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an …

  • BGH, 04.02.1957 - III ZR 153/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.06.1956 - VI ZR 44/55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.01.1966 - IV B 162.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 199/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.03.1957 - III ZR 109/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1955 - III ZR 9/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.09.1952 - III ZR 91/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 43/54
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