Rechtsprechung
| RG, 18.11.1941 - VI 30/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 168, 56
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 28.09.1965 - VI ZR 88/64
Umfang der Grundsätze hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs - Einbindung …
Da es sich um die Auslegung eines Verhaltens im Verfahren handelt, kann und muß sie vom Revisionsgericht ohne Bindung an die Auffassung des Tatsachengerichts vorgenommen werden (RGZ 168, 56 mit weiteren Nachweisen). - LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16
Kann die Miete bei einem nicht abschließbaren WC gemindert werden?
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2012 - 7 O 262/09 Ein Prozess kann auch nur teilweise nicht betrieben werden, was regelmäßig anzunehmen ist, wenn ein früher gestellter Antrag nicht wiederholt wird (vgl. RGZ 168, 56).
- BGH, 23.09.1959 - V ZR 37/58
Rechtsmittel
Die Auslegung solcher Erklärungen unterliegt aber nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (RGZ 104, 133, 136; 124, 182, 185; 134, 130, 132; 136, 206, 207; 157, 369, 378; 168, 56, 57; BGHZ 4, 328, 334). - BGH, 23.10.1953 - I ZR 106/52
Rechtsmittel
Das Verhalten der Parteien im Prozeß unterliegt zwar der freien Nachprüfung des Revisionsgerichts (RGZ 168, 56 [57]). - BGH, 20.03.1963 - IV ZR 147/62
Restitutionsklage. Beschwer in Ehesachen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.01.1968 - V ZR 187/64
Vorbehaltsklausel zur Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse - …
Im Zweifel ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. dazu RGZ 168, 56, 58), der sich der Senat anschließt, die letztere Deutung vorzuziehen. - BGH, 27.06.1956 - IV ZR 40/56
Rechtsmittel
Sofern die Berufungsanträge das Feststellungsbegehren nicht mehr enthielten, könnte das unter Umständen als dessen vorläufiges Fallenlassen bezeichnet werden derart, wie es das Reichsgericht in mehreren Entscheidungen dargelegt hat (RGZ 66, 12 [14]; 15, 286 [289]; 168, 56 [58]; JW 1935, 2281 [2282]). - BAG, 08.10.1962 - 2 AZR 298/61
Freiwilliger Militärdienst - Reichswehr - Dienstzeit - Höhe einer Forderung - …
In dem Nichtsteilen eines angekündigten Antrags braucht noch nicht unbedingt die Zurücknahme des Antrages zu liegen (vgl. RGZ 168, 56 /ß§ 7) <â- Da nun aber hier das Arbeitsgericht den Antrag offenbar als zurückgenommen angesehen hat - sonst hätte es ein Teilurteil erlassen müssen - und der Kläger im Berufungsrechtszuge das auch nicht etwa ala einen Fehler des Arbeitsgerichts gerügt hat, muß hier da ..licht8'tcllcn des Antrags als eine - rein prozessual zu bev.crtendo - Rücknahme des Antrags aufgefaßt werden" Die Unter orochung der Verjährung, die zunächst gemäß § 209 BGB durch axe Zustellung des den neuen Antrag ankündigenden Schriftsatzes eingetreten war, ist daher gemäß § 212 BGB mit rück wirkender Kraft wieder entfallen". - BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 86/57 Der Sinn dieser Feststellungswiderklage, der von dem erkennenden Senat selbst ermittelt werden kann, da es sich um die Würdigung des Verhaltens der Beklagten im Prozeß handelt (vgl. RGZ 168, 56, 57 mit weiteren Nachweisen), geht ersichtlich dahin, den Streitwert des Rechtsstreites auf einen über 6.000 DM liegenden Betrag zu erhöhen und damit der Beklagten, die offenbar mit einer ihr ungünstigen Entscheidung des Berufungsgerichts rechnete, die Revisionsmöglichkeit zu eröffnen.
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