Rechtsprechung
| RG, 31.03.1942 - VII 101/41 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- RGZ 169, 100
- RGZ 169, 98
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 21.11.1961 - VI ZR 246/60
Rechtliche Erheblichkeit von Urkunden für einen Rechtsstreit - Beginn der …
- BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50
Hofübergabevertrag. Beschwerderecht
Das Erbrecht und das Pflichtteils recht sind zwar schon während Lebzeiten des Erblassers als bestehende subjektive Rechte anzusehen, nicht aber gilt das gleiche für die erst mit dem Tode des Erblassers zur Entstehung gelangenden Erb- und Pflichtteils ansprüche (RGZ 49, 372; 92, 1 ff [2-4]; 169, 98 ff [99]; RGRK, § 2317 Anm. 4;… Palandt, 8. Auflage, § 1922 Anm. 1 und § 2317 Anm. 1; von Tuhr, Allgemeiner Teil I, 128 und 182; Kipp Erbrecht, 1913, 400, § 151 unter II 1 und Anm. 7). - BGH, 26.05.1961 - IV ZR 308/60
Rechtsmittel
Bei Lebzeiten des Erblassers ist ein Erbrecht auf seinen Nachlaß noch nicht gegeben (RGZ 49, 370, 372 und 169, 98, 99).
- BVerwG, 13.07.1972 - II B 29.71
Rechtsmittel
Sie machen die Klärung der von der Beschwerde angeführten Rechtsfrage entbehrlich, wann eine Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO im Verwaltungsstreitverfahren angesichts der Besonderheiten dieses Verfahrens (Fehlen des Anwaltszwanges in der zweiten Instanz) im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO "aufgefunden" wird (vgl. RGZ 89, 1 [4]; 151, 203 [207] und 169, 100). - BSG, 19.12.1967 - 8 RV 517/67
Restitutionsklage - Maßgebliche Stelle für die Kenntnis des Anfechtungsgrundes - …
Es ist zwar richtig, daß es "nicht auf die Erlangung einer sicheren Kenntnis von der rechtlichen Bedeutung der aufgefundenen oder benutzbar gewordenen Urkunde" (RGZ 169, 100, 104), sondern auf die Kenntnis der tatsächlichen Umstände ankommt, die den Anfechtungsgrund geben, vorliegend also auf die Kenntnis von Entmündigung. - BGH, 21.11.1963 - VII ZR 102/62
Wichtiger Grund, fristlose Kündigung, Verwirkung des Rechts zur Kündigung aus …
In Rechtsprechung und Schrifttum wird die Auffassung vertreten, eine Restitutionsklage könne nicht auf eine Urkunde gestutzt werden, deren Vorhandensein dem Restitutionskläger schon im Vorprozeß bekannt war und die ihm damals für einen Urkundenbeweis zugängig war, auch wenn er ihren Inhalt zu jener Zeit noch nicht kannte (vgl. RGZ 84, 142; 89, 1; 151, 203, 207; 169, 100, 102; Wieczorek ZPO § 580 E IV a - a 2;… Stein-Jonas ZPO, 18. Aufl. § 582 I 2;… § 580 IV 3, Rosenberg ZP 9. Aufl. S. 778). - BGH, 13.01.1959 - VIII ZR 38/58 Von der Rechtsprechung (vgl. RGZ 151, 203, 207; 169, 100, 102) sind allerdings, worauf sich die Revision beruft, auch solche Urkunden als "aufgefunden" behandelt worden, deren Erheblichkeit für den Rechtsstreit bis dahin ganz fernlag.
- BGH, 24.06.1953 - II ZR 308/51
Rechtsmittel
dejure.org
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