Rechtsprechung
| RG, 17.12.1942 - VIII 120/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 170, 216
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 09.03.1971 - VI ZR 138/69
Echtes Leiharbeitsverhältnis - Unternehmerhaftung - Eignung derArbeiter - …
Das gilt nicht nur für Dienstverschaffungs verträge (BGHZ 20, 102, 104; RGZ 82, 427, 429; 98, 327, 328; 170, 216, 217), sondern ebenso für die im modernen Arbeitsleben häufig vorkommenden Leiharbeits verträge (vgl. Nikisch, Arbeitsrecht 3.Aufl. Bd. I § 24 V). - BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68
Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader
Das Berufungsgericht hat vielmehr angenommen, der zweitbeklagte Fahrer sei in vollem Umfang Arbeiter der Erstbeklagten geblieben; diese habe lediglich der Klägerin dessen Dienst für jene einmalige Fahrt verschafft (Dienstverschaffungsvertrag: RGZ 82, 427, 429; 170, 216, 217; BGHZ 21, 104 [BGH 22.06.1956 - I ZR 198/54] ). - BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 526/80 c) Geht man von einem Leiharbeitsverhältnis aus, so ist die HEA als Entleiherin ebenfalls Erfüllungsgehilfe der verleihen den Beklagten, wenn man der Rechtsprechung des Reichsgerichts folgt (vgl. RGZ 170, 216, 218;… zust. Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I, S. 521- En. 40).
- BGH, 16.01.1953 - VI ZR 161/52
Wegeunfall eines Leiharbeiters
Das Reichsgericht und das Reichsarbeitsgericht haben den entleihenden Unternehmer als Erfüllungsgehilfen des Stammunternehmers hinsichtlich der Erfüllung der Fürsorgepflicht (§ 618 BGB) angesehen und damit - wenigstens grundsätzlich - seit ständige vertragliche Beziehungen zwischen dem neuen Unternehmer und den übernommenen Arbeitern verneint (RGZ 170, 216 [218]; RArbG 23, 206). - BGH, 19.03.1957 - VI ZR 277/55
Arbeitsunfall
Bereits die spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 170, 216; 171, 393) und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 8, 330; BGH LM Nr. 5 zu § 898 RVO; BGH LM Nr. 2 zu § 899 RVO) war zum gleichen Ergebnis gekommen. - BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Arbeitsunfall in fremdem Unternehmen
Dasselbe gilt für den vom Reichsgericht entschiedenen Fall, daß ein (Neben-)Unternehmer mit eigenen Leuten in einem anderen (Haupt-)Betrieb Arbeiten ausführen ließ (RGZ 170, 216; 172, 101). - ArbG Hannover, 05.08.1999 - 10 Ca 272/99
Rechtsformverfehlung durch Zwangsarbeit in Konzentrationslagern; Zuständigkeit …
Rn. 76 Das Institut des Dienstverschaffungsvertrages war bereits zur Zeit des Nationalsozialismus bekannt und Gegenstand zahlreicher Entscheidungen des Reichsgerichts und des Reichsarbeitsgerichts (z. B. Reichsgericht, 17.12.1942, RGZ 170, 216 ff.; Reichsarbeitsgericht, 5.6.40, RAG ARS 40, 10 ff.; insb. 17.06.1939, RAG ARS 36, 385 ff., mit Anm. von Mansfeld zur Frage der Eingliederung und Fürsorgepflicht des Entleiherbetriebes). - BGH, 16.01.1953 - VI ZR 33/52 Aber selbst wenn man mit der Revision auch hier von dem Erfordernis der Betriebszugehörigkeit absehen wollte, wie es in dem besonders gelagerten Falle der Entleihung von Arbeitern geschehen ist (vgl. das gleichzeitig verkündete, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 16. Januar 1953 VI ZR 161/52 und RGZ 170, 216; RG DR 1944, 185 und 296; vgl. Bach, Versicherungsrecht 1952, 26; Herschel DR 1943, 494; 1944, 187), muss dennoch die Anwendbarkeit der § § 898, 899 RVO hier verneint werden.
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