Rechtsprechung
| RG, 28.01.1943 - II 77/42 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 170, 302
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Unternehmenskennzeichnungen der SBZ
Zwar habe das Reichsgericht in seiner späteren Rechtsprechung für den Schutz von Firmenschlagworten ausländischer Unternehmen eine gewisse Verkehrsdurchsetzung in dem Sinne gefordert, daß das Schlagwort von den beteiligten inländischen Verkehrskreisen als Hinweis auf das damit bezeichnete Unternehmen anerkannt sein müsse (RGZ 132, 347 - Chaussures Manon; RGZ 141, 110 - The White Spot; RGZ 170, 302 - De vergulde Hand; abweichend noch RGZ 117, 215 - Eskimo Pie).Die Ansicht der Revision würde also dazu führen, daß in der Bundesrepublik Firmen oder schutzfähige Firmenbestandteile von Unternehmen mit dem Sitz in der SBZ entweder gar nicht oder - bei entsprechender Anwendung der Grundsätze, welche die spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 170, 302 - De vergulde Hand) für den Schutz ausländischer Unternehmenskennzeichen im Inland entwickelt hatte -, nur bei einer für das Gebiet der Bundesrepublik erreichten gesonderten Verkehrsbekanntheit oder -anerkennung geschützt werden könnten.
- BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke
Dabei mag der Revision zugegeben werden, daß die in Betracht kommenden Entscheidungen (RGZ 117, 215 - Eskimo Pie; 132, 374 - Manon; 141, 110 - The White Spot; 170, 302 - De vergulde Hand; RG MuW XXX, 430; XXXI, 373 - Elida), die sich im übrigen zum Teil mit dem anders liegenden Fall des Firmen- und Namensrechts zu befassen hatten (vgl. dazu auch BGHZ 34, 91 - ESDE und Hefermehl, Anm. zu dieser Entsch. in GRUR 1961, 299, 300 lk. Sp.a.E.), nicht in allen Punkten von einheitlichen Beurteilungsgrundsätzen ausgehen. - BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70
Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen …
Es bedarf also weder einer Verkehrsgeltung im Inland (sofern die Bezeichnung als solche ohne Verkehrsgeltung schutzfähig ist) noch einer weniger weitreichenden gewissen Anerkennung im Verkehr (so noch RGZ 132, 374, 380 - Manon; 170, 302, 306 - De vergulde Hand) noch ist es erforderlich, daß das Unternehmen bereits gegenüber allen Marktbeteiligten, insbesondere gegenüber seinen künftigen Kundenkreisen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH GRUR 66, 267, 269 - White Horse; 67, 199, 201, 202 - Napoleon II; 69, 357, 359 - Sihl; 70, 315, 316 - Napoleon III;… BGH GRUR Int 70, 286, 287 - Migrol).
- BGH, 08.03.1963 - Ib ZR 87/61
Enteignung von Warenzeichen (Tschechoslowakei)
Der Beklagten als ausländischem Unternehmen steht der Schutz des Handelsnamens nach § 12 BGB, § 16 UWG im Inland jedenfalls zu, sobald der Name oder schutzfähige Firmenbestandteil in den beteiligten Verkehrskreisen eine gewisse Anerkennung als Hinweis auf das ausländische Unternehmen gefunden hat (RGZ 132, 380; 170, 302, 306 - De vergulde Hand; vgl. BGHZ 34, 91, 93 [BGH 19.12.1960 - I ZR 57/59] - ESDE). - BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der …
Dagegen ist für die Entstehung des Namensschutzes nicht erforderlich, daß das Firmenkennwort des ausländischen Unternehmens innerhalb der beteiligten inländischen Verkehrskreise bereits eine gewisse Anerkennung als Hinweis auf das ausländische Unternehmen gefunden habe, wie es das Reichsgericht gefordert hatte (RGZ 132, 374, 380 - Chaussures Manon; 170, 302, 306 - De vergulde Hand); welcher Grad von Verkehrsbekanntheit damit hätte verlangt werden müssen, blieb ohnehin unklar. - BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55
Rechtsmittel
Vorliegen einer Verkehrsgeltung auf dem deutschen Markte hinsichtlich der Bezeichnung "Su." oder auch nur einer Ausstattungsanwartschaft behaupten oder etwa geltend machen wollen, es habe eine hohe Wahrscheinlichkeit bestanden, daß binnen absehbarer Zeit auch in Deutschland das Auslandszeichen "Su." im Verkehr bekannt sein werde (RGZ 132, 374 [380] - Chaussures Manon; RGZ 141, 110 [120/121] - The White Spot; RGZ 170, 302 [307] - De vergulde Hand).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".