Rechtsprechung
| RG, 16.12.1942 - III 61/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 170, 311
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 24.04.1952 - III ZR 100/51
Krücke - § 823 BGB, Folgeschaden, Adäquanz
Für die Zivilbevölkerung hatten die Granateinschläge als "neue, selbständige Ereignisse" (vgl. RGZ 170, 311 [314]) reinen Zufallscharakter. - BGH, 10.11.1977 - III ZR 79/75
Leistungen eines Trägers der französischen gesetzlichen Unfallversicherung als …
Vielmehr handelt es sich um vermögensrechtliche Auswirkungen von Rechtsgutsverletzungen anderer Rechtsträger, um eine Regelung des Drittschadens, dessen Ersatz unter der Voraussetzung gewährt wird, daß auch der unmittelbar Verletzte ersatzberechtigt wäre (vgl. BGH VersR 1961, 846, 847; RGZ 170, 311, 315;… Soergel/Zeuner a.a.O. 10. Aufl. § 844 Bem. 2;… Palandt/Thomas BGB 36. Aufl. § 844 Anm. 1 a). - BGH, 10.12.1963 - VI ZR 276/62 Diese Haftungsfreistellung könnte auch den Ansprüchen der Klage aus § 844 BGB entgegengehalten werden, da insoweit die Vorschrift des § 846 BGB entsprechend angewendet werden muß (RGZ 170, 311, 315; BGH VersR 1961, 846).
- BGH, 13.06.1961 - VI ZR 224/60
Rechtsmittel
Der Verpflichtete kann somit den Ansprüchen der Kläger alles das entgegenhalten, was er dem Anspruch des unmittelbar Verletzten entgegenzusetzen berechtigt wäre (RGZ 170, 311, 315). - BGH, 12.10.1977 - IV ZR 99/76
Anspruch auf Ersatz von Beerdigungskosten infolge eines tödlichen Unfalls - …
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs hat zwar dem § 846 BGB den allgemeinen Rechtsgedanken entnommen, daß die Ansprüche der mittelbar Geschädigten allen im Verhalten des unmittelbar Verletzten begründeten Einwendungen unterliegen (RGZ 170, 311, 315; BGH VersR 1961, 846, 847). - BGH, 09.10.1952 - III ZR 335/51
Rechtsmittel
Dabei wird die Beklagte ihr bisheriges Vorbringen entsprechend den von der Revision vorgetragenen Erwägungen, mit der sie unter Hinweis auf die Entscheidung RGZ 170, 311 [315 f] eine Beschränkung der Haftung der Beklagten darzulegen versucht hat, ergänzen können.
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