Rechtsprechung
| RG, 13.09.1943 - II 65/43 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 171, 345
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.11.1973 - VI ZR 145/71
Notarpflicht - Anwaltspflicht - Aufklärungspflicht - Beratungsfehler - Belehrung …
Demgemäß hat das Reichsgericht die Grundlage für die Beteiligung des Erben an dem Geschäftsgewinn der mit ihm fortgesetzten Gesellschaft nicht in der Erbenstellung, sondern allein in der Stellung als Gesellschafter gesehen (so insbesondere RGZ 171, 345, 351 ff; vgl. auch RGZ 170, 198, 206), und in Fällen in denen die Gesellschaft nur mit einem von mehreren Miterben fortgesetzt worden war, Ansprüche der ausgeschlossenen Erben auf Beteiligung an dem nach dem Erbfall erzielten Geschäftsgewinn weder aus dem Gesichtspunkt der Ausgleichungspflicht nach § 2050 BGB(RG JW 1927, 1201) noch der Pflichtteilsergänzung nach § 2235 BGB (RGZ 171, 354) zuerkannt.
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