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Rechtsprechung
   RG, 23.11.1943 - V 77/43   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1943,291
RG, 23.11.1943 - V 77/43 (https://dejure.org/1943,291)
RG, Entscheidung vom 23.11.1943 - V 77/43 (https://dejure.org/1943,291)
RG, Entscheidung vom 23. November 1943 - V 77/43 (https://dejure.org/1943,291)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 172, 156
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 81/74

    Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter eines …

    Auch kann in dem Undichtwerden eines solchen Tanks unbedenklich eine "Ablösung" von Teilen dieses Werkes gesehen werden, wie dies bisher schon für den Bruch von unterirdischen Gas- oder Wasserleitungen anerkannt worden ist (Senatsurteil in BGHZ 55, 229, 235; RGZ 133, 1, 6; s. auch RGZ 172, 156, 161).

    Nach ständiger Rechtsprechung, von der abzugehen kein Anlass besteht, muss der Schaden nach dem Sinn und Zweck des § 836 BGB vielmehr gerade durch die "bewegend wirkende Kraft des Einsturzes oder der Ablösung, wenn auch durch Vermittlung dadurch in Bewegung gesetzter anderer Massen", verursacht worden sein (BGH, NJW 1961, 1670, 1671 = JZ 1962, 96; RGZ 97, 112, 114; 172, 156, 161; RG, Recht 1910 Nr. 3921).

    Demgegenüber ist die Anwendbarkeit des § 836 BGB verneint worden, wenn der Schaden dadurch entsteht, dass aus einer gebrochenen Gasleitung ausströmendes Gas eine Explosion verursacht oder jemand durch das Einatmen des Gases körperlich verletzt wird (RGZ 172, 156, 161).

  • OLG Koblenz, 11.11.2009 - 2 U 449/09

    Umfang der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen

    Es handelt sich hierbei nicht um die typische Gefahr, die mit dem Einsturz oder der Ablösung eines Gebäudeteils verbunden ist (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 05.04.1990 - III ZR 4/89 - NJW-RR 1990, 1500; VersR 1976, 1084, 1085; RGZ 172, 156, 161).

    Diese Gefahrenlage ist nicht vergleichbar etwa mit der Beschädigung eines Grundstücks durch einströmendes Wasser infolge einer Dammbruches, wo die Rspr. eine Haftung bejaht hat (RGZ 172, 156, 161;… Palandt-Sprau, BGB , § 836 Rn. 11).

    In anderen Fällen, wie dem des Einsickerns von Öl aus einem undichten Tank ins Grundwasser oder der Explosion eines infolge Rohrbruches entweichenden Gases (Bamberger/Roth-Spindler unter Bezug auf BGH VersR 1976, 1084, 1085; RGZ 172, 156, 161) ist der Anwendungsbereich bzw. eine entsprechende Anwendung des § 836 BGB verneint worden.

  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten …

    Im Rahmen eines Anspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff hat der Bundesgerichtshof aufbauend auf der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 167, 14, 26; 172, 156, 160) bereits entschieden, daß bei der Höhe des Anspruchs der schadensanfällige Zustand eines von der Einwirkung betroffenen Grundstücks zu berücksichtigen ist (…vgl. z.B. BGH Urt. v. 22. Februar 1971, III ZR 221/67, NJW 1971, 750, 751 und v. 26. Februar 1976, III ZR 183/73, WM 1976, 568, 569).
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