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Rechtsprechung
   RG, 13.10.1943 - IV 43/43   

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https://dejure.org/1943,308
RG, 13.10.1943 - IV 43/43 (https://dejure.org/1943,308)
RG, Entscheidung vom 13.10.1943 - IV 43/43 (https://dejure.org/1943,308)
RG, Entscheidung vom 13. Oktober 1943 - IV 43/43 (https://dejure.org/1943,308)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 172, 74
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 04.12.1980 - 2 AZR 938/78
    Dies gilt dann umso mehr für einen Streit um das Zustandekommen eines außergerichtlichen Vergleichs (vgl. BAG A P Nr. 1 zu § 81 ZPO [zu I der Gründe]; RGZ 172, 74- [75])" Ufa einen solchen handelt es sich hier, da nur der Vorschlag des Gerichts, nicht aber, wie für einen Prozeßvergleich erforderlich, der Vergleichsabschluß im Protokoll festgestellt worden ist (vgl. dazu BGHZ 14, 381 [386] ; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 39" Aufl., Anh. § 307 Anm. 4 E;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 19. Aufl., § 794- Anm. II 2d;… Thomas/Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 794 Anm. II 3 c; auch das Bundesarbeitsgericht geht grundsätzlich von dem Formerfordernis der Protokollierung als Voraussetzung für einen Prozeßvergleich aus und macht nur Einschränkungen bei geringfügigeren Protokollierungsfehlern; vgl. BAG AP Nr. 4, 18 und 20 zu § 794- ZPO).

    Deshalb sind die von den Parteien in diesem Zusammenhang gegebenen Erklärungen auch Prozeßhandlungen und unterliegen als solche den verfahrensrechtlichen Vor schriften (vgl. RGZ 172, 74 [753 ;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO, Anh. § 307 Anm. 4- E).

    Nach dem Willen aller Prozeßbeteiligten sollte die Annahme des Vergleichsvorschlags dem Gericht gegenüber erklärt werden und mit dem Eingang dieser beiderseitigen Parteierklärungen bei Gericht der Vergleich zustande kommen (vgl. RGZ 172, 74 [75 f.].

  • BSG, 26.04.1963 - 2 RU 228/59

    Anspruch auf Aufhebung eines Rentenentziehungsbescheids - Zulässigkeit der …

    Wesentlich erscheint dem Senat der Umstand, daß - von vereinzelten Stimmen im Schrifttum abgesehen (…Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. S. 630 unter i; die Entscheidung des KG in JW 1930, 2801 Nr. 5 betraf nicht den Vergleich als solchen, sondern die Widerrufsfrist) - die Meinung, ein Prozeßvergleich könne von den Beteiligten nach ihrem freien Belieben durch Vereinbarung (contrarius consensus) aufgehoben werden und stehe dann der Fortsetzung des Rechtsstreits nicht mehr im Wege, keinen Anklang gefunden hat (vgl. RGZ 172, 74; BGHZ 16, 389 [BGH 10.03.1955 - II ZR 201/53];… BVerwG aaO).
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