Rechtsprechung
| RG, 26.10.1887 - Rep. V. 178/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1887,9) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Irrtümlich gelöschte Hypothek
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 19, 295
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 26.02.1970 - IV B 111.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Frage bedarf jedoch keiner weiteren Klärung, da, wenn man den Ersteigerer nicht als entreichert ansieht, nicht der Kläger, sondern der nächste ausgefallene Gläubiger entreichert wäre: Durch die Beschlagnahme des Grundstückes auf Grund des die Zwangsversteigerung anordnenden Beschlusses (§ 20 ZVG) ist ein Sondervermögen des Schuldners in bezug auf das Grundstück entständen, das den Vollstreckungsgläubigern ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös gewährt (vgl. RG, Urteil vom 26. Oktober 1887 in RGZ 19, 295 [302 ff.]; RG, Urteil vom 20. Oktober 1933 in RGZ 142, 85 [93]).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.