Rechtsprechung
| RG, 28.06.1888 - Rep. III. 151/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1888,77) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatzklagen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 28.06.1888 - Rep. III. 151/87
- RG, 09.10.1888 - III 151/87
Papierfundstellen
- RGZ 21, 382
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 11.09.2024 - I ZR 168/23
Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch umfasst nicht die Rückzahlung zu …
Auf die Benennung der Forderungshöhe kann im Streitfall nicht entsprechend der von der Rechtsprechung zu Schadensersatz- und Geldentschädigungsklagen entwickelten Ausnahmefälle verzichtet werden, wonach es bei einem Anspruch auf Geldentschädigung dann keines exakt bezifferten Antrags bedarf, wenn die Bestimmung des Betrags maßgeblich von richterlicher Schätzung (§ 287 ZPO) oder richterlichem Ermessen abhängt (vgl. RG, Vereinigte Zivilsenate, Beschluss vom 28. Juni 1888 - III 151/87, RGZ 21, 382, 387; BGH…, Urteil vom 13. März 1967 - III ZR 8/66, NJW 1967, 1808 [juris Rn. 14]). - BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70 Da nur eine Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach verlangt wird, kommt es auf die Schadens höhe nicht an (vgl. bereits die Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts im Beschluß vom 28.6.1888, RGZ 21, 382 sowie die nachfolgende Rspr.).
- BGH, 08.01.1968 - III ZR 110/67
Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - …
In fester Rechtsprechung haben das Reichsgericht (seit RGZ 21, 382, 307) und der erkennende Senat (seit BGHZ 4, 138, 142) [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50] - jedenfalls in Fällen, in denen die Höhe des Anspruchs vom Gericht gemäß § 287 ZPO zu schätzen oder vom Gericht nach billigem Ermessen zu bestimmen ist, dem Kläger aber eine genaue Angabe nicht möglich oder nicht zuzumuten ist - einen Zahlungsantrag auf Ersatz vermögensrechtlichen Schadens nach dem Ermessen des Gerichts für genügend bestimmt erachtet, wenn nur der Klagevortrag genügende tatsächliche Grundlagen für die vom Gericht, notfalls mit Hilfe von Sachverständigen, festzustellende Schadenshöhe bietet (vgl. BGH Urteil vom 13. März 1967 - III ZR 8/66 = NJW 1967, 1420 = MDR 1967, 657 = VersR 1967, 586 und Urteil vom 20. März 1967 - III ZR 113/66 = VersR 1967, 684). - BGH, 22.01.1968 - III ZR 17/67
Festsetzung der Entschädigung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) - …
In fester Rechtsprechung haben das Reichsgericht (seit RGZ 21, 382, 387) und der ernennende Senat (seit BGHZ 4, 138, 142) [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50] - jedenfalls in Fällen, in denen die Höhe des Anspruchs nach § 287 ZPO zu schätzen oder vom Gericht nach billigem Ermessen zu bestimmen ist, dem Kläger aber eine genaue Angabe nicht möglich oder nicht zuzumuten ist - einen Zahlungsantrag auf Ersatz vermögensrechtlichen Schadens nach dem Ermessen des Gerichts für genügend bestimmt erachtet, wenn nur der Klagevortrag genügende tatsächliche Grundlagen für die vom Gericht, notfalls mit Hilfe von Sachverständigen, festzustellende Schadenshöhe bietet (…vgl. BGH Urt. v. 13. März 1967 - III ZR 8/66 = NJW 1967, 1420 = MDR 1967, 657 = VersR 1967, 586 und BGH Urt. v. 20. März 1967 - III ZR 113/66 = VersR 1967, 684). - BGH, 20.03.1967 - III ZR 113/66
Schadensersatzanspruch wegen Überfahrens des landwirtschaftlichen Anwesens eines …
Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof haben - jedenfalls in Fällen, in denen die Höhe des Anspruchs vom Gericht gemäß § 287 ZPO zu schätzen oder nach billigem Ermessen zu bestimmen war und dem Kläger eine genaue Angabe nicht möglich oder nicht zuzumuten war - einen Zahlungsantrag auf Ersatz vermögensrechtlichen Schadens nach dem Ermessen des Gerichts, ggf. in Verbindung mit einer (bei Lauf einer Klageerhebungsfrist rechtzeitigen) Klageergänzung, für genügend bestimmt erachtet, wenn nur die Klageschrift genügende Grundlagen für die vom Gericht, notfalls mit Hilfe von Sachverständigen, festzustellende Schadenshöhe bietet (RGZ 21, 382, 387; 140, 211, 213; 141, 304, 305; BGHZ 4, 138, 142) [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50] .
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.