Rechtsprechung
| RG, 20.11.1888 - II 225/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 23, 305
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Stahlexport
Daran hat die Rechtsprechung, nachdem sie anfänglich nur auf den Erfolgsort abgestellt hatte (RGZ 19, 382), ständig festgehalten und diesen Grundsatz auch auf Wettbewerbshandlungen angewandt (RGZ 23, 305; 88, 183; SeuffA 56 S. 308; MuW 1922/23, 61, 62; Recht 1925 Nr. 1274; RGJW 1936, 923 und 1291; BGHZ 22, 1, 18 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava;… ebenso Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Rdz. 112 Einl. UWG). - BGH, 10.11.1977 - III ZR 79/75
Leistungen eines Trägers der französischen gesetzlichen Unfallversicherung als …
Begehungsort (Tatort) der unerlaubten Handlung ist jeder Ort, an dem sich auch nur ein Teilstück des Deliktstatbestandes verwirklicht hat (RGZ 23, 305, 306; RG SA 62 Nr. 150; RGZ 140, 25). - BGH, 23.06.1964 - VI ZR 180/63 eine unzulässige Rechtsausübung darstelle, hat das Berufungsgericht, verneinto Bür das hilfsweise geltendgemachte Herausgabeverlangen nach § 852 Abs" 2 BGB fehlt es nach Ansicht des Berufungsgerichts an der schlüssigen Darlegung einer persönlichen Bereicherung des Beklagteno 3" Mit Recht bemängelt die Revision, daß das Berufungsgericht bei diesem negativen Ergebnis seiner'Prüfungdes Klageanspruchs nach den Maßstäben des deutschen Rechts nicht der Drage nachgegangen 1st, ob der Schadensersatzansprueh der Klägerin nicht nach iranischein Recht begründet ist" a) Es ist ein auch im deutschen Recht anerkannter allgemeiner Grundsatz des internationalen Privatrechts, daß Deliktsstatut die lex loci delicti commissi ist; für Schadensersatzansprüche die auf unerlaubte Handlung gestützt werden, ist das; Recht des Ortes maßgebend :an dem das Delikt begangen wurde« Das Berufungsgericht hat deutsches Recht für anwendbar gehalten, weil in seinem Geltungsbereich, nämlich in Düsseldorf, der Deiiktsschaden eingetreten sei" Es trifft zu, daß nach der in der deutschen Rechtsprechung herrschenden Auffassung als Begehungsort neTsen dem Tatort1 auch der Ort des Schadenselntritts gilt (RGZ 23, 305, 306; 54, 198, 205; Urt" des erkennen den Senats vom 4. Mai 1956 - VI ZR 138/54 - MdR 1957, 31, 32; Kegel bei Soergel-Siebert BGB 9" Aufl" Bdo V Art«- 12 EGBGB TZ. 1)" Hur erscheint es, zumal bei dem Pehlen näherer Darlegungen .
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